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ordnung der öffentlichen Prüfung.
Montag, den 22. März.
8— 9 ½ Sexta A: Deutsch.— Sexta B: Latein.— Sexta A und B: Rechnen. 9 ½— 10 ½ Quinta A: Deutsch.— Geographie. 10 ½— 11 ½ Quinta B: Französisch.— Naturkunde. — 11 ½— 12 Quarta: Latein. 2 ½— 3 ½ Quarta: Griechisch.— Geschichte. 3 ½— 5 Untertertia: Naturkunde.— Deutsch.— Französisch. 5— 6 Obertertia:(aesar.— Griechisch. 1
Dienstag, den 23. März.
8— 9 ½ Untersekunda: Latein.— Geschichte.— Mathematik. 9 ½— 11 Obersekunda: Geographie.— Französisch.— Deutsch. 11— 12 Unterprima: Horaz.— Mathematik.
Nach den Prüfungen werden den Schülern die Zeugnisse in den Classenzimmern ausge- theilt und erfolgt die Bekanntmachung des Ascensus.
Das neue Schuljahr beginnt am Mittwoch, den 7. April c., Morgens 8 Uhr, mit der Prüfung der neu eintretenden Schüler. Bei der Anmeldung derselben ist ausser dem Abgangszeugnisse von der zuletzt besuchten Anstalt das Impfattest und, falls das zwölfte Lebensjahr bereits über- schritten ist, auch eine Bescheinigung über stattgehabte Revaccination vorzulegen.
Wiesbaden, 17. März 1875.
Dr. Paehler.


