Aufsatz 
Animadversiones criticae et exegeticae in Hermocratis orationem
(Thucyd. VI, 33 et 34)
Entstehung
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III. Chronik der Realschule und des Progymnasiums.

Nachdem wir in dem vorigen Programme der verschiedenen Reorganisationen Erwähnung efhan, die unsere Lehranstalt seit dem Jahre 1865 durchzumachen hatte, suchten wir die ltern unserer Schüler über die neu bevorstehende Umwandlung unserer bisherigenReal-

schule ohne Latein in einRealprogymnasium, wo auf den lateinischen Unterricht mit Recht so grosses Gewicht gelegt wird, aufzuklären. Wir bemühten uns den Nutzen hervorzuheben, welchen das Studium dieser altklassischen Sprache bei der geistigen Ausbildung junger Leute in allgemein anerkannter Weise hervorbringt. Nicht allein die Lokalbehörden, sondern auch ein überwiegend grosser Teil der verehrten Eltern erklärten sich mit der beabsichtigten Um- wandlung einverstanden; eine überaus grosse Anzahl von Schülern der neu zu bildenden VI. erklärte sich durch schriftliche Bescheinigung der Eltern bereit, bei dem Beginn des neuen Semesters an dem Unterricht im Lateinischen Anteil zu nehmen. Demaufolge glaubten wir mit Zuversicht die Ueberzeugung aussprechen zu dürfen, dass mit dem Anfang des neuen Schuljahrs 1884/85 unsereRealschule beginnen werde, sich in einRealprogymnasium zu verwandeln. Da trat wider Erwarten des Lehrer-Kollegiums dem Fortschritt der Ange- legenheit ein plötzliches Hindernis entgegen. Eine Verfügung hoher Behörde vom 21. März 1884 erklärte, dass sie dem Antrage auf Umwandlung unserer lateinlosen Realschule in ein Realprogymnasium und die Verbindung mit einem bereits bestehenden Progymnasium,so zweckmässig diese Organisation auch erscheine, erst dann näher zu treten vermöge, wenn die zur Gewährung der Wohnungsgeldzuschüsse für die ELehrer erforderlichen Geldmittel sicher gestellt seien.

Der hiesige Gemeinderat weigerte sich, die nötigen Gelder zu verwilligen und lehnte ebenmässig den Antrag auf Erhöhung des Schulgeldes ab, beschloss aber, sich in der Sache direkt an den Herrn Kultusminister zu wenden.

Die in unserem Programm ausgedrückte Hoffnung schien sich in keiner Weise zu realisieren. Wir mussten dem damals bereits gedruckten Programm am Schluss eineBe- richtigung hinzufügen,dass die fragliche Umänderung wegen der noch schwebenden Ver- handlungen zwischen den Behörden neuerdings fraglich geworden sei.

VorsteheudeBerichtigung bewahrheitete sich durch eine Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums in Cassel vom 21. Mai a. c., welche anordnete, dass wegen der ab- lehnenden Haltung des Gemeindevorstandesfür jetzt nichts anderes übrig bliebe, als der Schule den bisherigen Charakter einer Realschule mit gymnasialem Parallel-Unterricht zu belassen. Nun hatten sich aber in der neu gebildeten VI. am 21. April 27 Schüler zum lateinischen Unterricht gemeldet, so dass mit den 16 Knaben aus V. eine Lateinklasse von 43 Schülern entstand. Da die Vermutung ausgesprochen war, dass wohl manche Eltern, wie das Reskript sagt, ausverzeihlichem Irrtum ihre Söhne zu diesergymnasialen Parallel-Abteilung ange- meldet hätten, so wurde eine Frist bis zum 24. Mai festgesetzt, wo es den Schülern freistehen solle, zur latein losen Realklasse überzutreten. Dies wurde von dem Direktor in den Lokal- blättern wie in der Klasse bekannt gemacht. Der Erfolg war, dass ein Schüler von dieser Erlaubnis Gebrauch machte, die anderen blieben unbeirrt bei ihrem Vorsatze.

Trotz aller der eben erwähnten Hindernisse wurde teils durch die Beharrlichkeit der Eltern, teils durch die so dankenswerte Fürsorge des Herrn Provinzial-Schulrats Dr. Lahmeyer, teils durch das nunmehrige Entgegenkommen der I.okalbehörden, das in vorigen Programm in Aussicht gestellte Ziel dennoch vollständig erreicht.

Am 18. September v. J. kam der Herr Provinzial-Schulrat hierher, um die Unter- handlungen persönlich weiter resp. zu Ende zu führen. In einer am folgenden Tage abge- haltenen Konferenz mit den Mitgliedern des Kuratoriums(der praeses curatorii, Herr Polizei- direktor Schaffner, war auf Urlaub abwesend) legte er in längerer Ausprache die Verhältnisse unserer Anstalt klar und wies nach, wie notwendig es sei, dass unsere lateinlose Realschule in ein Realprogymnasium umgewandelt und dem Progymnasium die Berechtigung, Qualifikations-