Aufsatz 
Animadversiones criticae et exegeticae in Hermocratis orationem
(Thucyd. VI, 33 et 34)
Entstehung
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II. Auszug aus den Verfügungen der Königl. Behörden

insoweit sie von allgemeinem Interesse sind.

. Verfügung vom 24. März 1884 überweist den Kandidaten Friedrich Rössel aus IIbenstadt

der hiesigen Realschule zur Absolvierung des Probejahrs

. Verfügung vom 12 April genehmigt den vorgelegten Lehrplan mit dem Bemerken, dass

die Realschuleohne Latein mit gymnasialem Parallelunterricht vorerst beibehalten werden müsse.

Verfügung vom 25. April bringt eine neue Ferienordnung zur Kenntnis. Die Ferienzeiten

sind: 2 ½ Woche Osterferien, 1 Woche Pfingstferien, 5 Wochen Sommerferien, 2 Wochen Weihmachtsferien.

Verfügung vom 10. Juni bringt Erlass vom Herrn Minister der öffentlichen Arbeiten vom

30. März 1884 und Abschrift aus dem Eisenbahn-Verordnungsblatt vom 20. Juni 1881 betreffend: Erleichterung von Schulfahrten a) bei Teilnahme von mindestens 10 Schülern (incl. Lehrer) ist die Fahrt zu Sätzen des Militärbillets genehmigt, b) Schüler unter 10 Jahren reisen zu 2 auf 1 Billet.

Verfügung vom 16. Juli teilt einen Ministerial-Erlass vom 10. Juli 1884 mit, welcher untersagt, den Schülern der Progymnasialabteilung Qualifikationsscheine auszustellen.

Verfügung vom 31. Juli bringt Ministerial-Erlass vom 15. Juli 1884, wodurch es Beamten

untersagt wird, in einem anderen Staate ein Nebenamt ohne allerhöchste Erlaubnis anzunehmen.

Verfügung vom 13. August bringt Ministerial-Rundschreiben vom 14. Juli e. a. anordnend,

dass Insertionskosten bei Sterbefällen nicht auf Staatsfonds übernommen werden dürfen.

Verfügung vom 13. August teilt Ministerial-Erlass vom 14. Juli mit, Anweisungen ent-

haltend zur Verhütung der Uebertragung ansteckender Krankheiten durch die Schulen.

Verfügung vom 6. September überweist den Candidaten Dr. Krause der hiesigen Schule

zur Ableistung des pädagogischen Probejahrs.. Verfügung vom 11. October erklärt probeweise Versetzung resp. Nachprüfung für unzu- lässig. Die Eltern derjenigen Schüler, deren Versetzung wegen geringer Leistungen in einzelnen Fächern zweifelhaft geworden ist, sollenhiervon in geeigneter Weise in Kenntnis gesetzt werden.

Verfügung vom 22. November übermacht eine Cirkularverfügung des Herrn Kultusministers vom 10. November betreffend: 1) Erholungspausen zwischen den Lehrstunden. Dieselben sollennicht weniger als 40 Minuten betragen und dürfen 45 Minuten nicht überschreiten. 2) Zeitdauer der häuslichen Arbeiten der Schüler. Es wird folgende Stufenfolge für die häusliche Arbeitszeit anheimgegeben; VI 1 St., V 1 ½ St., IV und IIIb 2 St., IIIa und Ilb 2 ½ St., IIa und I 3 Stunden.

Verfügung vom 13. Jan. 1885 teilt einen Ministerial-Erlass mit vom 24. Dec. 1884, welcher genaue Bestimmungen enthält über Abfassung der jährlich zu veröffentlichenden Programme.

. Verfügung vom 28. Januar 1885 teilt einen Ministerial-Erlass mit, die Revision der Bib-

liothek, der Sammlungen und Apparate betreffend. Dieselbe soll jährlich zwischen dem 1. Januar und 31. März stattfinden und der Jahresrec hnung ein Attest über den Be- stand des Inventars beigegeben werden. Der Revision hat die Einlieferung aller ent- lehnten Bücher an die Bibliothek vorauszugehen. Wenn nötig, soll die Schülerbibliothek einer Sichtung unterzogen weérden.

Verfügung vom 10. Februar erteilt genauere Bestimmungeu gegen Feuersgefahr fiskalischer Gebäude und Schulen vom IIerrn Minister der öffentlichen Arbeiten.

Verfügung vom 14. Februar bezieht sich auf die Erholungspausen bei dem Lektionswechsel Diese sollen zusammen 45 Minuten dauern. Verfügung vom 21. Februar bringt Ministerial-Erlass vom 3. Februar 1885, welcher Be- richt verlangt: wie viel schwerhörige Schüler in den Klassen vorhanden sind.

.Verfügung vom 7. März ordnet an, dass der Geburtstag Sr. Majestät, der auf einen Sonntag

fällt, unter Wegfall des Unterrichts am Tage vorher durch Schulaktus gefeiert werden soll.