Aufsatz 
Verzeichnis der Kunstdenkmäler der Stadt Mainz : 1. Teil. Privatbesitz
Entstehung
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Vorwort.

In gemeinschaftlicher Arbeit mit Herrn Direktor Linden- schmit vom Römisch-Germanischen Zentralmuseum zu Mainz hatte der Unterzeichnete im November des Jahres 1903 ein Ver- zeichnis der Kunstdenkmäler der Stadt Mainz, soweit solche in Privatbesitz sich befinden, aufgestellt. Der hier gebotenen Zusammenstellung dient diese frühere Arbeit als Grundlage. Eine ausführlichere Beschreibung, Literaturangaben und Ergänzungen haben sich dabei als wünschenswert erwiesen.

Als untere Zeitgrenze wurden die ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts angenommen. Ausgeschlossen blieben: 1. Die Kirchen und Kirchhöfe und die im Besitze der Kirchenfabriken(auch bischöfl. Dotation etc.) befindlichen Profangebäude; 2. die Staats- gebäude; 3. die Gebäude im Besitz der Stadt Mainz; 4. solche im Besitze der Militärbehörde, einschliesslich der Festungswerke. Um jedoch wenigstens äusserlich eine gewisse Vollständigkeit zu erreichen, sind die betreffenden Gebäude an ihrer Stelle kurz angeführt. Mit Recht könnte man der vorliegenden Arbeit den Vorwurf machen, dass diese Klassifizierung vielfach Zusammengehöriges auseinanderreisst und das Bild nur ein unvollständiges wird. Massgebend für diese Beschränkung auf den Privatbesitz war in erster Linie der zu Gebote stehende Raum; allein schon eine Berücksichtigung der Kirchen hätte den Umfang des Verzeichnisses ganz bedeutend erweitern müssen. Auch der Scheidung der Denkmäler in solche im Besitze juristischer Personen des öffentlichen Rechts und solche im Besitze von Privatpersonen, wie sie das hessische Denkmalschutz- gesetz vom 16. Juli 1902 vorsieht, sollte soweit als möglich Rechnung getragen werden.

Unsere Zusammenstellung hat in erster Linie den Zweck, endlich einmal den Anfang zu machen mit der Festlegung dessen, was an Kunstdenkmälern in Mainz augenblicklich noch vorhanden ist. Die Arbeit soll keine systematische Darstellung,

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