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Schlussbemerkungen.
1) Den für die Schüler nicht verbindlichen Unterricht im Hebräischen und Englischen benutzten nach Verhältniss nicht viele; 5 Primaner und 7 Secundaner besuchten die hebräischen, und 3 Primaner, 5 Secundaner und 3 Tertianer die eng- lischen Lectionen.— Vom Besuch des Griechischen wurden dispensirt: 5 Quintaner, 2 Quartaner und 1 Tertianer. 6.
2) Der Unterricht in der Mathematik, welcher nach den Bestimmungen des revidirten Lehrplans vom Jahr 1346 in Prima cessiren soll, musste, da der für das Gymnasium vorgeschriebene mathematische Unterrichtsstoff in den vorausgehenden Classen nicht absolvirt werden konnte, auch im verflossenen Schuljahr in Prima fort- gesetzt werden..
C. Aesthetische Bildung.
Der unter der Leitung des Gesang- und Muͤsiklehrers Drös bestehende musi- kalische Verein mehrerer Gymnasiasten. dermalen dreizehn an der Zahl, setzte seine Uebungen mit 5 Flöten, 5 Clarinetten, 1 Trompete, 4 Violinen, 1 Viole, 1 Violoncell und 1 Bass in der Regel einmal wöchentlich in sehr eifriger Weise fort. Ausserdem erhielten noch viele andere Schüler vom Gesanglehrer unentgeltlichen Unterricht auf verschiedenen Instrumenten, aus welchen demnächst in den Verein weiter aufgenommen werden die Geübteren auf der Clarinette(1), dem Violoncell(1), der Posaune(1) und der Violine(2).
An den Mittwochs und Samstags um 1 Uhr ertheilten Privatstunden im Zeich- nen nahmen 28 Schüler aus verschiedenen Classen Theil.—
An dem vor Allem auf anständige Rörperhaltung und feinere Umgangsformen mitberechneten Tanzunterricht nalmen 15 Gymnasiasten Theil, und die im Tanzen geübten Schüler der Prima und Secunda durften den Tanzvergnügungen der hiesigen IHHonoratioren beiwohnen, wozu die sebr dankenswerthe Einladung von dem verehr- lichen Ball-Comité aus der Mitte des hiesigen Herzoglichen Officiercorps so bereit- willig ausgegangen war. 5
D. Disciplin.
Wenn auch das sittliche Verhalten der Gymnasiasten sowohl in als ausserhalb der Anstalt im Allgemeinen nur selten Veranlassung zu Klagen und Strafen darbot, so kann doch die Bemerkung hier nicht unterdrilckt werden, dass, so sehr auch namentlich die Wohnung- und Rostgeber der Gymnasiasten theilwveise eine rege Mit- wirkung für die Zucht und Ordnung im Hause bethätigten, doch eine noch vielseitigere uneigennützige Theilnahme für das moralische Interesse der Schüler, daher ein engeres vertrauensvolles Anschliessen der mit Gymnasiasten regelmässig verkehrenden Be- wohner an die Lehrer und insbesondere an den Director zu wünschen ist. Eine an-


