1) Die katholischen Schüler besuchen an Sonn- und Feiertagen, desgleichen beim Beginne und am Schhlusse eines jeden Semesters gemeinschaftlich den Gottesdienst in der Kapelle des Gymnasiums. Den Gottesdienst, so wie auch den besonderen Vorbereitungsunterricht für die Erstcommunicanten und Firmlinge besorgt der katholische Religionslehrer Herr Euler. 2) Der Gesangunterricht wurde durch Combination der Schüler nach den verschiedenen Stimmen für alle Klassen in 4 Stunden ertheilt. Eine Probe ihrer gewonnenen Fertigkeit werden die Schüler bei der Preisvertheilung ablegen. 3) Der Turnunterricht, für die 6 unteren Klassen obligatorisch, wurde nach dem Systeme des Hrn. 4A. Spiess(Turnbuch für Schulen, Theil 1. u. 2.) in folgender Weise ertheilt: VIII. und VII. Klasse: Turnen in den Ordnungsübungen, Freiübungen und an den Geräthen, erste und zweite Stufe in den Altersklassen von 10—12 Jahren. VI. und V. Klasse: Dieselben Uebungen, zweite Stufe in den Altersklassen von 13— 14 Jahren. IV. und III. Klasse: Dieselben Uebungen, dritte und vierte Stufe in den Altersklassen von 14— 16 Jahren. 1 4) Für die 4 unteren Klassen bestanden unter der Leitung des Herrn Dr. Hattemer sechs Repeti-
tionsstunden. 5) Die Gymnasialbibliothek stand Dinstags und Donnerstags von 1 bis 4 Uhr den Schülern zur Benutzung offen und ist daselbst ein besonderes Zimmer zum Arbeiten hergerichtet.— An den-
selben Tagen war auch das chemische Laboratorium geöffnet, wo die Schüler unter Anleitung des naturwissenschaftlichen Lehrers von 2— 3 Uhr praktische Arbeiten ausführten. 6) Während des Sommers besuchten die Schüler an vier Wochentagen die Badeanstalt des Herrn Ohaus, woselbst sie auch im Schwimmen unterrichtet wurden.
*
a. Tabellarische Uebersicht der Stunden.
Klasse. 4* 2 ₰ 4* ³* 3 4 2 4 ½ 5 48⁸ VIII. 2 10—— 3 3— 2 2 4—— 3 1 2 32 VII. 2 10——[3 3— 2 2[4 1— 3 1 2 33 VI. 2 s4 3 3— 2 2 3 1 2.. 2 1 2.1 35 V. 2 8 4— 3 3(2) 2 2 3 2 2— 1 2 34 Ir. 2 s 4[Jr3 3(2) 2 2 3 2 2. 1 2 34 III. 2 7 5— 3 3(2) 2 3 2 2 11 2 32 II. 2 7 5(²) 3 3(2) 2— 4 2 2— 1— 31 I. 2 7 5(²) 3 3(2) 3— 4 27—— 1[— 30
Die eingeklammerten Stunden sind fakultativ.


