Aufsatz 
Die Realschule in Höchst a.M. von 1817-1884 / von Philipp Hafner
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in der Mathematik. Reidt, Planimetrie..... III.II.

Reidi, Stereometrie.........:) N. I. Hildenbrand, Lehrbuch der darſtellenden Geo⸗ metrie.............1. in der Phyſik Crüger, Grundzüge der Phyſik......: 1II.I.

III. Die Lehrer.

Die lehrplanmäßigen Stunden konnten durch den(bezw. ſeit 1816 die) Reallehrer nicht allein erteilt werden; es wurden deshalb im weiteren Umfange Geiſtliche und Elementarlehrer zur Aushilfe herangezogen, denen eine entſprechende Remuneration gezahlt wurde. Erſt im Jahre 1862 konnte dieſe Aushilfe auf Unterricht im Singen und Schreiben eingeſchränkt werden, nachdem drei Lehrer im Haupt⸗ amte an der Schule angeſtellt waren. Nur der konfeſſionelle Religions⸗ unterricht verblieb auch fernerhin in den Händen der Geiſtlichen. Auch der lateiniſche Unterricht war in der Regel einem der Geiſtlichen über⸗ tragen.

Die Zahl der Wochenſtunden betrug für die Reallehrer in den früheren Jahren in der Regel 2426; durch eine Verfügung der Landes⸗Regierung vom 14. März 1855 wurde aber beſtimmt, daß die Reallehrer und die für die Realſchulen ausſchließlich angeſtellten Elementarlehrer 24 28 wöchentliche Lehrſtunden nebſt den entſprechen⸗ den Korrekturen zu geben verpflichtet ſein ſollten.

Die Lehrer mußten die Prüfung in den Realwiſſenſchaften ab⸗ gelegt haben und wurden dann als Reallehrer angeſtellt. Das Ge⸗ halt war aber recht mäßig; die Lehrer waren daher genötigt durch Privatunterricht ihr Einkommen zu erhöhen. So erhielt der Real⸗ lehrer Becker eine Beſoldung von 400 fl., die ſelbſt für die damaligen Verhältniſſe als unzureichend erſcheint, wie das auch in einem Bericht des Schulinſpektors zum Ausdruck gebracht wird, der für Becker 600 fl. beantragte oder eine Verminderung ſeiner Stundenzahl, damit er in den Stand geſetzt werde, durch Erteilung von Privatunterricht die nötigen Subſiſtenzmittel zu erwerben, ohne ſeine Geſundheit total zu ruinieren. Becker erhielt damals allerdings nach einigen Monaten in Anerkennung ſeiner Dienſtführung eine Gratifikation von 100 fl.; aber die Gehälter an ſich blieben im großen und ganzen dieſelben. Ja, der Lehrgehilfe Dr. Schaab, der die Prüfung als Realllehrer noch nicht ab⸗ gelegt hatte, erhielt im Jahre 1855 nur 220 fl. jährlich. Die hohe Landes⸗Regierung war ſelbſt davon überzeugt, daß dieſe Beſoldung zur