Aufsatz 
Eine Rede über Trennung und Zusammenhang der Schulen : nebst Anmerkungen
Entstehung
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Falle des Missbrauchs gestattet war, nach eigener Wahl zwei vor der Stadt gelegene Wirthsgärten, in denen eine anständige Gesellschaft sich einfindet, von Zeit zu Zeit zu besuchen und auch an solchen Orten sowie vor den Thoren der Stadt zu rauchen, wenn es ihnen sonst mit Genehmigung der Eltern und des Arztes zugestanden ist.

Ebenso wurde jenen Schülern, wie schon seit mehreren Jahren, des Winters ein- mal in der Woche eine Zusammenkunft in dem Speisesaal des Gymnasiums zu gemein- schaftlicher Unterhaltung unter mässigem Genuss von Bier erlaubt. Auch fanden in dem grösseren Hörsaal, überhaupt viermal im Laufe des Winters, Abendgesellschaften, an welchen eine gewisse Zahl von älteren Gymnasiasten und Jungfrauen aus der Stadt Theil nahm und im Beisein von Lehrern und bejahrteren Personen mit Spiel und Tanz sich vergnügte, unter jedesmaliger Genehmigung des Directors Statt. Bei dieser Gelegenheit kann ich übrigens den meist auswärtigen Eltern unserer Schüler die Anerkennung nicht versagen, dass sie den Absichten und Bestrebungen der Lehrer nicht entgegen handeln, sondern dieselben, soweit sie vermögen, grösstentheils unterstützen. Ich habe desswegen um so weniger Grund, allgemeine Aufforderungen und Bitten in dieser Hin- sicht an sie zu richten. Nur glaube ich einen speciellen Punct zur Sprache bringen zu müssen, dessen Befolgung wichtig ist und doch in gar manchen Fällen, oft wohl auch aus Unkenmtniss der Verhältnisse, übersehen wird. Ich meine die Aufsicht über die Aus- gaben und den ganzen kleinen Haushalt, den auch schon der Schüler, wenn er von seinen Eltern, entfernt lebt, zu führen hat. In dieser Beziehung richte ich die Bitte an die Eltern, ihre Söhne, wenn sie nicht einen Lehrer oder einen anderen geeigneten Mann mit der Auszahlung des Bedarfs derselben zu beauftragen, für nöthig halten, we- nigstens stets zur Rechenschaft über ihre Ausgaben anzuhalten und ihnen insbesondere zur Pflicht zu machen, dass sie beim Anfang der Ferien, die in jedem Vierteljahr Statt finden, die Rechnungen der Speisewirthe, Hauswirthe, Buchhändler, Handwerker u. s. w. und überhaupt die für etwas grössere und nothwendige Ausgaben vorlegen und, wenn sie dann bezahlt sind, quittirt zeitig einsenden, andere kleinere Beträge aber von dem ihnen zugewiesenen kleinen Verlag stets sogleich baar bezahlen. Zugleich bemerke ich, dass künftig für das im Anfang jedes Vierteljahrs mit 3 Thlr. 10 Sgr. voraus zu be- zahlende Schulgeld von dem Rechnungsführer des Gymnasiums stets eine Quittung er- theilt werden wird. Ausserdem richte ich an alle meine Mitbürger vertrauensvoll die Bitte, dass sie, wenn sie unanständige oder irgend welche eine Rüge verdienende Handlungen an unsern Schülern wahrnehmen sollten, kein Bedenken tragen mögen,