Aufsatz 
Über den Elementar-Unterricht in der lateinischen Sprache / Wilhelm Münscher
Entstehung
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weil durch größere Gleichmäßigkeit dieser Vorträge der Hauptzweck der religiösen Ver- sammlungen von Lehrern und Schülern, die Erbauung, mehr befördert zu werden schien.

Endlich ist der am 7. August 1844 erfolgte Erlaß einer von Kurfürstlichem Mini- sterium des Innern für alle Gymnasien des Kurstaats ertheilten Vollzugsvorschrift über die Maturitäts-Prüfungen zu erwähnen, in welcher zwar der grösste Theil der früher ertheilten Bestimmungen und namentlich die schon früher geltenden Forde- rungen hinsichtlich der einzelnen Lehrfächer beibehalten, aber die schriftlichen Con- clav-Arbeiten etwas beschränkt, die Bezeichnung der Grade für die reif befundenen Abiturienten wieder eingeführt und die beim Mangel der erforderlichen Kenntniß in einzelnen Lehrfächern gestattete ausnahmsweise Ertheilung eines Zeugnisses der Reife an festere Bedingungen geknüpft und unter diesen dem Lehrer-Collegium über- tragen wurde.

Der Cursus des Winterhalbjahrs wurde den 21. October wie gewöhnlich eröffnet und dauerte, nur durch die vom 23. December bis zum 2. Januar eintretenden Weih- nachtsferien unterbrochen, dieß Mal bis zur Charwoche, weil wegen des frühe ein- fallenden Osterfestes mit Genehmigung Kurfürstlichen Ministeriums des Innern der Schluß des Halbjahres um acht Tage weiter hinausgerückt wurde.

Am 1. Advent(1. December) wurde die Feier des heiligen Abendmahls von Leh- rern und Schülern des Gymnasiums gemeinschaftlich begangen, nachdem am vorher- gehenden Tage vor der allgemeinen Vorbereitung in der Kirche in einer Versammlung der communicirenden Lehrer und Schüler eine besondere Vorbereitung gehalten worden war, wobei der Director die Bedeutung des feierlichen Acts den Schülern ans Herz zu legen suchte.

Bei der Verwaltungs-Commission des Gymnasiums wurde am Ende des Octobers die Stelle eines Commissars durch die Versetzung des Herrn Landraths Pfaff nach Cassel erledigt, der dieses Nebenamt seit Juli 1843 bekleidete und den Director in Ver- waltungsangelegenheiten mit seiner erprobten Geschäftskenntniß unterstützte.

Die Gesundheit der Lehrer blieb in dem Winter mit Ausnahme des Gymnasiallehrers Lichtenberg ungefährdet, der wegen Unwohlseins vor Weihnachten mehr als acht Tage die Lehrstunden aussetzen musste. Nur durch außerordentliche Familien-Ereig- nisse wurden die Gymnasiallehrer Pfarrer Wiegand und Jacobi genöthigt, sich in ihren Lehrstunden, jeder acht Tage lang, vertreten zu lassen, der erstere durch den am 13. November erfolgten Tod seines Schwiegervaters, des Landraths Carl Hartert zu