Aufsatz 
Deduction der Kreisfunktionen
Entstehung
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3) Die Bibliothek des Gymnaſiums und die verſchiedenen wiſſenſchaftlichen Apparate erfuhren auch in dieſem Jahre wieder eine anſehnliche Bereicherung und zwar erſtere, die fortwährend unter der gewiſſenhaften und umſichtigen Leitung des H. Prof. Kehrein ſteht, im Betrage von 400 Gulden. Dafür wurden über 70 größere und werthvolle Werke aus den verſchiedenen wiſſenſch⸗ Gebieten angeſchafft, und ein guter Theil der vorhandenen Bücher gebunden.

Für die verſchiedenen Apparate zur Naturgeſchichte, Mathematik, Phyſik, Geographie, zum Zeichnen, Schreiben und Geſang wurden 336 Gulden verwilligt, und auf Vorſchlag der Conſerva⸗ toren und Vertreter des Faches ſachgemäß verwendet. Für den techniſchen Apparat zum Turnen und Schwimmen ſtanden 85 Gulden zur Verfügung, die theilweiſe zur Herrichtung eines Winter⸗ turnſaales, resp. zur Anſchaffung und Aufſtellung von Reck und Barren in einem zum Gymnaſium gehörigen Saale verwendet wurden.

Die dem Gymnaſium im Laufe des Jahres gewordenen Geſchenke beſchränken ſich auf die literariſchen Erzeugniſſe der betreffenden Gymnaſiallehrer vom letzten Jahre. Außerdem ſchenkte der Bürger Jac. Hartmann dahier für den naturwiſſenſchaftlichen Apparat ein ſchönes großes Neſt von vespa vulgaris. Den Gebern den Dank der Anſtalt hiermit auszuſprechen, iſt für den Be⸗ richterſtatter eine eben ſo ſchuldige als angenehme Pflicht. Eben ſo dankt er im Namen des Gymnaſiums den Jugendfreunden und Wohlthätern, die auch im Laufe dieſes Jahres an mittel⸗ loſen Knaben der Anſtalt ſich mildthätig und barmherzig erwieſen haben. Manches Gute iſt ihnen geworden von hoher und niederer Hand, das ihnen, wenn ſie deſſen wahrhaft würdig ſind, ein Sporn ſein muß, durch Fleiß und Tugend es zu verdienen.

IV. Anfang des naͤchſten Semeſters.

Das neue Schuljahr 1852 53 beginnt Montag den 26. April 1852. An dieſem Tage wird das Sommerſemeſter eröffnet mit der Prüfung der neu aufzunehmenden Schüler. Dieſelbe beginnt Morgens um 7 Uhr. Anmeldungen dazu müſſen vor dieſem Termine geſchehen, und zwar durch die Eltern oder deren Stellvertreter, und es iſt in vielfacher Beziehung zu wünſchen, daß dieſes perſönlich geſchehe, wenigſtens von Seiten der Eltern, die am Schulorte wohnen.

Da bei auswäaͤrtigen Schülern die Wahl des geeigneten Pflegehauſes einen ſo großen Einfluß hat auf das wiſſenſchaftliche und ſittliche Gedeihen der Kinder, ſo fordert es die Pflicht der Eltern und ihre Ruhe, daß ſie bei der Wahl der Quartiere für dieſelben nur im Einverſtändniſſe mit der Gymnaſial⸗Direction, welche dieſe Verhältniſſe kennt, handeln. War dieſes nicht der Fall, und es erweiſ't ſich ein ſolches Haus als ungeeignet oder gar nachtheilig für den betreffenden Schüler, ſo wird zu jeder Zeit, nach Mittheilung an die Eltern, ein Wechſel durch die Gymnaſial⸗Direction verfügt. Auch das anderſeitige Verlaſſen eines Quartieres und der Bezug eines neuen kann nur mit Genehmigung dieſer Behörde geſchehen, und muß dieſelbe 6 Wochen vorher eingeholt und die

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