Aufsatz 
Stereometrische Konstruktionen. Projektionslehre für die Prima des Gymnasiums
Entstehung
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II Aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

1. Verfügung Königl. Provinzial-Schulkollegiums vom 31. März 1892. Anderungen in der seitherigen Ferienordnung: 1. Der Schulunterricht ist nach den Ferien statt am Montag- am Dienstag-Morgen zu beginnen. 2. Die Pfingstferien dauern anstatt bis zum Donnerstag nur bis zum Mittwoch nach Pfingsten. 3. Fällt der 7. Januar auf einen Sonntag oder Montag, so ist mit dem Schulunterricht erst am folgenden Dienstage zu beginnen.

2. Ministerialerlaſs vom 9. Mai 1892: Um die Eltern der Schüler sowie die städtischen Behörden an die ihnen hinsichtlich der Teilnahme von Schülern an verbotenen Verbindungen obliegenden Pflichten zu erinnern, ist in dem nächsten Programm unter der RubrikMitteilungen an die Eltern ein Auszug aus dem Erlasse vom 29. Mai 1880 zum Abdruck zu bringen.

3. Ministerialerlaſs vom 16. Juni 1892. Der Ausfall des nachmittäglichen Unter- richts bezw. einer etwaigen fünften Vormittagsstunde ist stets dann anzuordnen, wenn das hundertteilige Thermometer um 10 Uhr 25 Grad zeigt..

4. Prov. Schul-Koll. Cassel den 23. Juli 1892: Der von Sr. Majestät unter dem 4. Mai d. Js. vollzogene Normaletat für die Besoldungen der Leiter und Lehrer an den höheren Unterrichtsanstalten wird mitgeteilt.

5. Ministerialerlaſs vom 31. Aug. 1892: Durch Allerhöchsten Erlaſs vom 28. juli d. Js. wird bestimmt, daſs die wissenschaftlichen Lehrer aller höheren Unterrichtsanstalten die AmtsbezeichnungOberlehrer führen und der fünften Rangklasse der höheren Provinazial- beamten angehõren, daſs ferner einem Teile derselben bis zu einem Drittel der Gesamtzahl der Charakter Professor und der Hälfte der Professoren der Rang der Räte vierter Klasse verliehen werden kann.

6. Ministerialerlaſs vom 21. September 1892: Schüler, welche da, wo die Schule für eine angemessene Beaufsichtigung verantwortlich ist, im Besitze von gefährlichen Waffen, insbesondere von Pistolen und Revolvern, betroffen werden, sind mindestens mit der Androhung der Verweisung von der Anstalt, im Wiederholungsfalle unnachsichtlich mit Verweisung zu bestrafen.

7. Ministerialerlaſs vom 22. Dezember 1892(direkt): Der Direktor wird veranlaſst, zum Zwecke der Ausstellung in Chicago l. die Programme der Anstalt von den letzten fünf Jahren, 2. je 9 Schülerhefte, die 3 besten, 3 mittelgute, 3 schwache dem Leistungs- werte nach aus allen Schulfächern und Klassen, wo Reinarbeiten abgeliefert werden, und zwar vom letzten Schuljahre, und 3. Die Abiturientenarbeiten vom Ostertermine 1892 an das Königliche Kultusministerium einzureichen.