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det in Stunden ſtatt, auf welche keine andern Lectionen fallen, ſo daß die Schüler nach den Stimmen geordnet und in einzelnen Abtheilungen wie im Ganzen zweck⸗ mäßig geübt werden können.
Der Unterricht im Turnen wird im Laufe dieſes Jahres geregelt werden,
Da die Lehrcurſe am Realgymnaſium durchgängig jährig find und jede Oſtern beginnen, ſo kann die Aufnahme neuer Schüler zu andern Zeiten nur nach eingeholter beſonderer Genehmigung der Herzoglichen Landes⸗Regierung ſtatt finden. — Das in halbjährigen Raten praenumerando zu entrichtende Schulgeld beträgt für das ganze Jahr in den vier unterſten Klaſſen 20, in den obern Klaſſen aber 36 Gulden. Außerdem hat jeder Schüler bei ſeinem Eintritt in die Anſtalt 3 fl. 30 kr. an die Kaſſe zu entrichten, und bei ſeiner Aufnahme ein Schulzeugnis, ſowie einen Tauf⸗ und Impfſchein vorzulegen.
II. Chronik der Schule.
Am 1. Mai 1840 wurde die ſtadtiſche Realſchule, deren umſichtige Leitung der Director des hieſigen Gymnaſtums, Herr Profeſſor Lex, vorläufig mit über⸗ nahm, mit zwei Klaſſen eröffnet, welche ſich von 1842 bis 1844 mit Anfang jedes neuen Lehrcurſus immer um eine Klaſſe vermehrten.
Im Jahr 1845 trat das Herzogliche Realgymnaſium als Fortbildungsanſtalt für diejenigen Schüler in das Leben, für welche der Unterricht in der ſtädtiſchen, auf nur vier Klaſſen berechneten Anſtalt nicht ausreichte. Bei Eröffnung dieſer Staatsanſtalt zu Oſtern 1845 wurde die oberſte der fünf Klaſſen der Stadtanſtalt jener einverleibt und zugleich noch eine höhere Klaſſe gebildet, ſo daß beide S Schulen, welche in Beziehung auf den Unterricht ein Ganzes bilden, im Schulijahre 1845—46 ſechs Klaſſen enthielten, zu denen nach oben hin von Oſtern 1846 an eine ſiebente kommen wird.


