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b. Nachricht über die aus der Anſtalt abgegangenen und abgehenden Schüler.
Aus der oberen Abtheilung der vierten Claſſe trat 1 Schüler wegen Kränklichkeit aus. Aus der oberen Abtheilung der erſten Claſſe traten 1 Schüler im Herbſte und 1 Schüler mit Neujahr als Lehrlinge in Handelshäuſer. 1 Aus der dritten Claſſe blieb 1 Schüler nach dem Empfang der erſten Communion aus der Schule weg; laut nachträglicher Erklärung vom 8. April hat ſein Vater eine anderweite Beſtimmung mit demſelben etroffen. geraſ Im Herbſte traten 1 Schüler der oberen Abtheilung der vierten Claſſe, 3 Schüler der dritten Claſſe, 1 Schuler der zweiten Claſſe, 1 Schüler der unteren Abtheilung der erſten Claſſe, mit Neujahr 1 Schüler der dritten Claſſe und am 12. April 1 Schüler der zweiten Claſſe in eine Pridatanſtalt über. Die in der oberen Abtheilung der erſten Claſſe noch verbliebenen 7 Schüler: 1) Augſtein, Joſeph, von Bingen, 15 ¼ Jahre alt; 2) Boll, Joſeph, von Gaulsheim, 14 ¼ Jahre alt; 3) Cahn, Leopold, von Neuwied, 15 Jahre alt; 4) Häuſer, Joh. Bapt., von Bingen, 15 ½ Jahre alt; 5) Schmitt, Adam, von Bingen, 14 ¾ Jahre alt; 6) Sobernheim, Eugen, von Bingen, 14 ¼ Jahre alt; 7) Ullmann, Theodor, von Bingen, 15 Jahre alt, werden am Schluſſe des Schuljahres nach Vollendung des ganzen Curſus entlaſſen.. In Bezug auf die Reife kömmt einem derſelben die erſte, dreien die zweite und dreien die dritte Note zu. Der unter Nr. 5 aufgeführte Schüler will als Repetent die Anſtalt fortbeſuchen; die ſechs Anderen wollen ſich dem Handelsfache widmen.
4. Chronik der Anſtalt.
Von dem Director der Großherzoglichen Oberſtudien⸗Direction, Herrn Geheimen Rath Dr. Kritzlev, und von Herrn Oberſtudienrath Profeſſor Dr. Wagner wurde am 28. und 29. Aug. 1868 eine Viſitation der Anſtalt vorgenommen. Bei dem Schluſſe derſelben richtete Herr Oberſtudienrath Wagner an die Schüler eindringliche Ermahnungen zu Fleiß und Wohlverhalten und zeichnete 2 Schüler der erſten Claſſe durch Beſchenkung mit der von ihm herausgegebenen„Poetiſchen Geſchichte der Deutſchen“ aus.
MNaach längeren Verhandlungen zwiſchen der Großherzoglichen Oberſtudien⸗Direction und dem Ge⸗ meinderathe der Stadt Bingen wurde eine theilweiſe Abänderung der ſeitherigen Einrichtung der Schule an⸗ geordnet, indem die Zahl der Claſſen um eine vermehrt und zu dieſem Behuf ein neuer ordentlicher Lehrer angeſtellt wurde.
Nach Herſtellung der nöthigen Räume und Anſchaffung der erforderlichen Schulgeräthſchaften aus den vom Gemeinderathe zur Verfügung geſtellten Mitteln trat die neue Einrichtung am 1. Dezember 1868 in's Leben, an welchem Tage der durch Allerhöchſtes Decret vom 11. November von Mainz hierher verſetzte Großherzogliche Reallehrer Würth ſeine hieſige Stelle antrat und in den Dienſt eingeführt wurde. Von ihm liegt folgender Lebensabriß vor:
Der Reallehrer Johann Eduard Würth, geborem am 24. Februar 1831 zu Gernsheim, be⸗ ſuchte die höhere Gewerbſchule zu Darmſtadt von 1845 bis 18541 und machte das Reallehrer⸗Examen 1852. Zum Zwecke des Studiums der neueren Sprachen hielt er ſich 2 ½ Nahre lang in der franzöſiſchen Schweiz auf, war hiernach Hauslehrer in Bayern, Oeſterreich und Württemberg und trat 1857 als Acceſſiſt an der Realſchule zu Mainz ſeine Thätigkeit im Staatsdienſte an. Seit 1864 bekleidete er definitiv eine Lehrerſtelle an erwähnter Anſtalt.
In Nr. 30 des Bundes⸗Geſetzblattes des Norddeutſchen Bundes iſt in der von dem Kanzler des Norddeutſchen Bundes unter dem 2. September 1868 erlaſſenen Bekanntmachung, betreffend die höheren Lehranſtalten, welche zur Ausſtellung gültiger Zeugniſſe über die wiſſenſchaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienſt berechtigt ſind, unter den 6 erſten, damals als berechtigt anerkannten Realſchulen des Großherzogthums Heſſen auf S. 510 auch die Realſchule zu Bingen genannt.
Daurch die Gnade Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs und auf die wohlwollende Verwendung der Großherzoglichen Oberſtudien⸗Direction erhielten die älteren Lehrer der Anſtalt laut Allerhöchſter Decxete vom 2. März 1869 anſehnliche, ſeit dem 11. November 1868 zahlbare Gehaltszulagen, nachdem von den Hohen Landſtänden der jährliche Staatsbeitrag zu der hieſigen Realſchule um 900 fl. erhöht, und die an


