Aufsatz 
Bemerkungen zum ersten Buche der Satiren des Horaz
Entstehung
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die beiden Abtheilungen; den Schluss bildete ein Schülerball, sehr heiter und sehr be- sucht; Alles zu allgemeiner Befriedigung.

Unter den Zusendungen des Königlichen Provinzial-Schulcollegiums zu Cassel sind mit Dank mehrere Protokolle von Directoren-Conferenzen, die förder- liche Anregung darboten, zu erwähnen; desgleichen ein Erlass vom 27. November 1870, betreffend die Gesundheitspflege in Schulen, welcher eine willkommgne Ver- anlassung bot, manche in dieser Hinsicht nachtheilige Mängel der Unterrichtsmethode zu besprechen. Auch trat die neue Ferienordnung, deren Grundzüge durch die Verfügung derselben Königl. Aufsichtsbehörde vom 26. Januar 1870 festgestellt sind, in Wirksamkeit, so dass statt der dreiHerbsttage und der dreitägigen Fastnachts- ferien die Weihnachtsferien um eine Woche erweitert wurden.

Durch eine Verfügung des Hochlöblichen Magistrats vom 7. October 1870 wurde bestimmt:dass inskünftige anstatt der seither üblichen Einsendung von 225 Pro- grammen an die Aemter nur die für den Magistrat und die Stadtverordneten erforder- lichen Programme eingeliefert, der Rest aber zurückbehalten und denjenigen eingehän- digt werden soll, welche auf ergangene öffentliche Aufforderung ein Exemplar abholen.

Die in den alten Provinzen gültigen Bestimmungen über Urlaubsertheilungen wurden durch Verfügung des Königl. Provinzial-Schulcollegiums zu Cassel vom 16. Febr. 1871 auch auf die Provinz Hessen-Nassau ausgedehnt. Diese Verfügung ordnet die Sache folgendermassen:

1. Der Director ist ermächtigt, bei dringenden Veranlassungen innerhalb des Schul- cursus, nach vorgängiger Anzeige bei der Königl. Aufsichtsbehörde, sich selbst auf vier, den Lehrern auf acht Tage Urlaub zu ertheilen.

2. Für längere Zeit ist die Genehmigung des Königl. Provinzial-Schulcollegiums einzuholen.

3. Wenn Lehrer in den Ferien verreisen wollen, haben sie dem Director davon Anzeige zu machen; der Director hat unter Angabe seines Vertreters seine Abwesenheit während der Ferien im Voraus anzuzeigen.

4. Der localen Schulbehörde muss jede derartige Abwesenheit angezeigt werden.

5. Die bisher über die Urlaubs-Ertheilung gültigen Anordnungen sind von jetzt an aufgehoben.

Die Gymnasialbibliothek hat folgende Werke neu angeschafft: Terentius ed. Umpfenbach; Max Müller, Vorlesungen über Sprachwissenschaft, zweite Serie; Lessing's Werke, herausgegeben von Lachmann(13 Bde.); Simrock, Deutsche