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weilen dadurch, dass ich mir von dem Einzelnen einen Passus vorübersetzen liess, davon überzeugt, dass die Dinge ordentlich betrieben wurden, und zu meiner Freude, ja sogar zu meinem Erstaunen gesehen, wie gut auch Schwereres verstanden worden war. Uebri- gens kann ich nicht dafür einstehen, dass diese Einrichtung von Dauer ist; sie hat mit grossen sowohl äusseren als inneren Schwierigkeiten zu kämpfen, und wird vielleicht schon deshalb fallen müssen, weil die Vermehrung des mathematischen Unter- richts in den Oberclassen gewünscht wird. Um so mehr hielt ich mich für ver- bunden, auch um auswärtiger Schulmänner willen, von diesem Studientage Nachricht zu geben. Im Programm des nächsten Jahres wird davon zu handeln sein, ob und aus welchen Gründen derselbe beibehalten oder aufgegeben worden ist.
In Bezug auf den Eintritt in die unterste Classe(Septima) des Gymnasiums glaube ich dem Irrthum vorbeugen zu müssen, als ob dazu das vollendete neunte Lebensjahr des Eintretenden erforderlich wäre. Dies ist weder der gesetzlichen Bestimmung gemäss, welche vielmehr das vollendete achte Jahr zur Bedingung macht, noch ist es überhaupt wünschenswerth, dass die Schüler mit 9— 10 Jahren oder gar noch älter in Septima eintreten. Denn da der ganze Cursus des G. zehn Jahre umfasst und sehr leicht, aus einem oder dem andern Grunde, eilf daraus werden, so ist als Folge eines zu späten Eintretens in die unterste Classe vorauszusehen, dass der Schüler die ganze Zeit nicht aushält und niemals bis zur Universität gelangt.— Bedingungen zur Aufnahme in VII sind: Sicherheit und Fertigkeit im Lesen und Schreiben, so dass das Dictirte in beiderlei Schrift ohne erhebliche Fehler nachgeschrieben werden kann, und die Kenntniss der vier Species und einige Uebung in diesen Rechnungsarten.
Schliesslich habe ich noch mitzutheilen, dass eine Veränderung in Bezug auf unsre Maturitätsprüfung während des nächsten Schuljahres möglich ist. Es kann sein, dass wir bald nach Ostern die in den alten Provinzen übliche auch bei unserm Gym- nasium einführen. Ich werde die Bestimmungen derselben den Schülern rechtzeitig be- kannt machen, damit sie für diesen Fall wissen, was man von einem Abiturienten fordre. Es ist indess nichts wesentlich Anderes, als was auch bisher gefordert worden ist, nur die Art der Prüfung ist erheblich verschieden.


