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Schmerzen ziehen lassen; damit stimmt es ganz überein, dass, als ihm am 8. Febr. 1547 sein Abschiedsgesuch bewilligt war, sein Rath und seine Hilfe zur Wahl eines Nachfolgers und zur Ausführung der beabsichtigten Reduction in Auspruch genommen wurde. Er selbst schlug vermutlich nicht nur das Abschneiden der untersten Classe, sondern auch den Theobald Oswalt seinen Collaboranten als Rector oder wie man ihn damals zu nennen pflegte als„Schulmeister zun Barfüssern“ vor. Was nun jene Reduction betrifft, so fragt es sich zunächst darum, welcher Art sie gewesen, dann, ob sie blos beabsichtigt oder wirklich in Kraft getreten sei. Von einer Verminderung von drei auf zwei Classen kann nicht die Rede sein. Denn nach dem durch das ganze 16. Jahrhundert gehenden Grundsatz, waren so viel Lehrer da als Classen; da nun Oswald zwei Sub- stituten zu halten hatte, so war auch die reducirte Barfüsserschule mindestens auf drei Classen berechnet. Nur darüber kann man zweifeln, ob eine Reduction von 4 auf 3, oder von 5 auf 4 Classen gemeint sei. Für jene Annahme spricht die Zahl von zwei Substituten für Oswalt, als welche 1549 Zacharias Monzer und Johannes Acontius ¹⁵) und noch 1555 Johannes Latomus und derselbe Acontius ¹⁶) erwähnt werden; auch im Anfange der 60er Jahre, nachdem unter Chnipius sich die Frequenz gehoben hat, lassen sich nur 4 Lehrer gleichzeitig mit einiger Wahrscheinlichkeit nachweisen; eine fünfte Classe findet sich erst 1573 ausdrücklich erwähnt. ¹⁷)
Dennoch stimmt Anderes entschieden dagegen. Ohne Mühe erkennen wir in den Alphabetarii, welche im R.-P. genannt werden, die Elementarii aus Miecylls Lehrplan, welcher die Schüler der fünf Classen von unten nach oben folgendermassen, mit sehr treffenden Ausdrücken, bezeichnet: 1) Elementarii(Quinta), 2) Donatistae(Quarta),
such desselben„seiner Hausfrau zu vergünstigen etliche Wein ires eigenen Gewächses(B.-B.: etliche seiner Hausfrau eigen gewachsene Wein) zu verschenken“ vom Frankfurter Rath abgeschlagen. Aus Sylv. I, 64 geht hervor, dass dieser Grundbesitz bei Seligenstadt lag: vergl. Cl. Mic. 70, f. Ja er besass, wie es scheint, auch ein Haus oder Häuschen in der Stadt selbst, welches erst nach seinem Tode zum Besten der Erben verkauft wurde. Am 22. Oct. 1560, also 2 ¾ Jahre nach seinem Tode, wurde ins R.-P. eingetragen:„Dni. Jacobi Micylli relicti heredes. Johann Mertz, Zoller am Main, hat irenthalben angesucht und gebeten, etliche hundert Gulden, so sie aus gedachtes ires Vaters sel. verkauften Behausung allhie erlöst, von inen auf Widerkaufs Gülten und gewönliche Pension, das 100 mit 5 fl. zu verzinsen, anzunemen.“ Ebenso im B.-B.:„Als Johann Mertz, Zoller am Moin allhie, erbeten, etlich Geld, so er aus einer Behausung erlöst und weiland H. Jacobi Micylli sel. Kindern und Erben zuständig, uf gewonliche Pension anzunemen:— soll man den Herrn Rechenmeistern solch Schreiben zustellen.“ Man sieht, dass Micyll auch nach seinem letzten Fortgehen mancherlei Beziehungen zu der Stadt hatte, die seine zweite Heimat geworden war.
¹⁵) Lersner I, 2, 90, 93.
¹⁰) Ebend. II, 2, 110.
¹⁷) Ebend. I, 2, 93.


