2ZU DEN GEDICHTEN
DES
APOLLINARIS SIDONITUS.
Ueber die 1879 in Paris erschienene Ausgabe des Sidonius von E. Baret hat E. Chatelain in der„Revue critique“ 1879, Nr. 16, pag. 298— 304, nach einer nicht sehr ausführlichen, jedoch die wichtigsten Fragen mit verständiger Kritik berührenden Recension zum Schluss sein Urteil in den Worten zusammengefasst, dass der Herausgeber, indem er einen nach den Handschriften revidirten Text verheisst, gerade in der Hauptsache die berechtigten Erwartungen nicht erfüllt. In der That ist diese neue Ausgabe kaum nach irgend einer Richtung hin als ein Fortschritt zu betrachten. Ein blosser Abdruck des Textes, wie ihn unter den älteren Bearbeitern des Sidonius unstreitig am besten Sirmond bietet, war überflüssig, da zu diesem Zwecke die sonst, wie Baret selbst mit Recht bemerkt, werthlose Ausgabe von Grégoire und Collombet*) genügen würde. Die eigenen Zuthaten Barets aber können zum grossen Theil selbst die bescheidensten Ansprüche nicht befriedigen. Die kritischen Noten, die sich ganz vereinzelt hier und da unter dem Texte vorfinden, sind obendrein noch so willkürlich und planlos ausgelesen, dass sie uns oft gerade bei den schwierigsten und interessantesten Fragen im Stiche lassen. Bedenklicher noch ist, dass, wie Chatelain an mehreren Beispielen nachweist, selbst diejenigen Handschriften, die Baret aus der Fülle der ihm in Paris zu Gebote stehenden ausgewählt hat, nicht immer mit der nöthigen Sorgfalt benutzt sind. Das Ergebniss an Verbesserungen sinnloser und verderbter Stellen in Briefen wie Gedichten ist ein erstaunlich geringes. In den letzteren, mit denen ich mich im Folgenden ausschliesslich beschäftigen will, sind einige wenige Anstösse beseitigt, indem der Herausgeber auf Sirmond zurückging, so carm. XV, 103(ich citire nach der althergebrachten Anordnung der Briefe und Gedichte) nihil nisi esse probantur, das einzige, von L. Müller de re
*) Die von Fertig(Progr. von Münnerstadt 1845— 46 und Passau 1848) und dem Verfasser(Progr. von Sonders- hausen 1877) gelegentlich angeführten Beispiele von Missverständnissen, die sich, zumal in den Gedichten, in dieser Uebersetzung zahlreich vorfinden, will ich noch um ein besonders komisch wirkendes vermehren. Carm. II, 340 werden in einer Schilderung des Flussgottes Tiber die Worte remus et urna cadunt übersetzt: qui laisse tomber éet son urne et la statue de Rémus! Sehr störend ist überall die ausserordentlich nachlässige Mierpünction. im Gegensatz zu Barets Ausgabe, die in diesem Punkte wenigstens alles Lob verdient.


