Aufsatz 
Anwendungen des excentrischen Winkels
Entstehung
Einzelbild herunterladen

13)

14)

15)

16)

17)

18)

Ein Circular⸗Reſcript vom 2. December 1870 theilte eine Verfügung des Unterrichtsminiſteriums vom 25. November 1870 mit, welche den Nachweis über die Betheiligung der dem Reſſort der Unterrichtsverwaltung angehörenden Lehrer und Beamten, ſowie der Schüler höherer Unterrichtsanſtalten an dem deutſch⸗franzöſiſchen Kriege verlangt.

Ein Circular⸗Reſcript vom 27. November 1870 enthält Maßregeln zur Beſeitigung gewiſſer die Geſundheit benachtheiligender Einflüſſe der Schulen. Leider erlaubt der Raum nicht, dieſes wichtige Reſcript, welches von Neuem die von den höheren Schulbehörden dem körperlichen Wohle der Schüler zugewendete Aufmerkſamkeit bekundet, ſeinem ganzen Inkhalte nach hier mitzutheilen.

Ein Reſcript vom 28. Nov. 1870 ertheilt auf Bericht des Rectors die Genehmigung zu der durch die Dienſtunfähigkeit des Hrn. Lehrers Dielmann nothwendig gewordenen Modificationen des Stundenplanes für das Winterſemeſter.

Ein Circular⸗Reſcript vom 6. December 1870 theilt eine Verfügung des Unterrichtsminiſteriums vom 1. Dec. 1870 mit, wonach behufs gleichmäßiger Berechnung der Dienſtzeit bei Penſionirungen oder Dienſt⸗Jubiläen die Zeit, während welcher ein Beamter zur Erfüllung der allgemeinen Dienſtpflicht beim Militair gedient hat, auch bei der Penſionirung als Dienſtzeit in Anwendung kommt, wenn und inſoweit der Militairdienſt nach dem vollendeten 20. Lebensjahre abgeleiſtet worden iſt. Bei der Feſtſtellung des Zeitpunktes für das 50 jährige Dienſt⸗Jubiläum eines Beamten iſt die geſammte active Militair⸗ und Civil⸗Dienſtzeit desſelben in Betracht zu ziehen, mithin der einjährige freiwillige Militairdienſt auch dann als Dienſtzeit auzurechnen, wenn der⸗ ſelbe vor dem 20. Lebensjahre geſchehen iſt.

Nach einem Circular-Reſcripte vom 5. Dec. 1870 können Schüler nur unter der Bedingung vom Schulgelde befreit werden, daß ſie durch Betragen, Fleiß und Aufmerkſamkeit befriedigen, ſowie in ihren Leiſtungen billigen Forderungen genügen.

Ein Circular⸗Reſcript vom 16. Januar 1871 fordert Bericht über die Beſtimmungen, welche hinſichtlich des den Lehrern der Anſtalt zu ertheilenden Urlaubes in Geltung ſind.

Ein Reſcript vom 17. Januar 1871 verfügt auf Grund eines von dem erſten Civillehrer an der Königl. Central⸗Turn⸗Anſtalt zu Berlin, Hrn. Dr. Euler, über die im Jahre 1869 voll⸗ zogene Reviſion des Turnweſens an hieſiger Anſtalt erſtatteten Berichts, daß für die Beſeitigung der vorhandenen Uebelſtände, ſofern dies nicht bereits geſchehen, Sorge zu tragen und nach Maßgabe der Erinnerungen und Ausführungen des Hrn. Dr. Euler die für Förderung des Turnbetriebes an hieſiger Anſtalt erforderlichen Einrichtungen zu treffen ſeien.

Ein Reſcript der Königl. Regierung zu Wiesbaden vom 4. Februar 1871 benachrichtigt die Direction, daß mit Genehmigung Sr. Excellenz des Herrn Ünterrichtsminiſters der Gemeinde Geiſenheim zu den Koſten der höheren Bürgerſchule eine Staats⸗Unterſtützung im Betrage von 450 Thlr. für das Schuljahr 1870,71 bewilligt worden ſei.