Aufsatz 
Anwendungen des excentrischen Winkels
Entstehung
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wir Lehrer für das Wohl der uns anvertrauten Kinder bemüht ſein. Namentlich bitte ich die Eltern, ſich die Aufgabebücher, welche die Schüler unter Controle der Lehrer ſelbſt führen, täglich vorlegen zu laſſen, um daraus das für die einzelnen Lectionen Aufgegebene erſehen zu können. Für die Söhne derjenigen Eltern, deren Verhältniſſe eine genaue Ueberwachung des häuslichen Fleißes ihrer Kinder nicht geſtatten, iſt ſeit dem Beginne des abgelaufenen Jahres mit ſehr gutem Erfolge ein Abendſilentium abgehalten worden, worin die Schüler unter Aufſicht zweier Lehrer namentlich zur Anfertigung ihrer ſchriftlichen Arbeiten angeleitet wurden. Dieſe Einrichtung wird auch für die Zu⸗ kunft mit dem Beneficium fortbeſtehen, daß unbemittelte Schüler unentgeltlich zur Theilnahme zu⸗ gelaſſen werden. Durch verſchiedene Vorkommniſſe veranlaßt, mache ich noch darauf aufmerkſam, daß nach unſerer Schulordnung auch diejenigen Schüler, welche nicht an dem Abendſilentium Theil nehmen, Abends von 5 bis 7 Uhr ihren Studien obliegen und demgemäß während dieſer Zeit zu Hauſe bleiben müſſen. Im Winter iſt es ihnen überhaupt verboten, nach 5 Uhr ohne zwingende Gründe auszugehen.

Der Geſundheitszuſtand des Lehrercollegiums war, Herrn Dielmann ausgenommen, ein ſehr befriedigender. Mehrere Mitglieder desſelben haben während des ganzen Schuljahres nicht eine Lehrſtunde ausgeſetzt. Im Kreiſe der Schüler ſind, von einem Falle abgeſehen, keine Er⸗ krankungen vorgekommen, welche den Unterricht ernſtlich geſtört hätten. Der Schulbeſuch war im Ganzen regelmäßig. Namentlich erwähnen muß ich, daß bei den nicht hier wohnenden Schülern keine Verſäumniſſe wegen ungünſtiger Witterung vorgekommen ſind. Damit übrigens dieſe Schüler nicht mehr mit naſſen Füßen in der Claſſe ſitzen müſſen, bitte ich die betreffenden Eltern, denſelben bei ſtarkem Schnee⸗ und Regenwetter eine zweite Fußbekleidung mitzugeben.

II. Neberſicht

der im Laufe des Schuljahres von dem Königlichen Provincial-Schulcollegium zu Caſſel erlaſſenen Verfügungen, inſoweit deren Inhalt von allgemeinem Intereſſe iſt.

1) Ein Circular⸗Reſcript vom 7. April 1870 theilte eine Verfügung des Herrn Oberpräſidenten vom 2. desſelben Monats mit, wonach vor jeder Acten⸗Caſſation das Verzeichniß der zur Vernichtung beſtimmten Actenſtücke dem betreffenden Staats⸗Archiv der Provinz einzuſenden iſt, damit dasſelbe diejenigen auszuwählen in den Stand geſetzt werde, welche es zur Ein⸗ verleibung in ſeine Beſtände geeignet erachtet.

2) Ein Reſcript vom 23. April genehmigte den mit dem Berichte des Rectors vorgelegten Stunden⸗ plan für das Sommerſemeſter.