Aufsatz 
Steins Rücktritt aus dem preußischen Ministerium : und das sogenannte politische Testament / von Heil
Entstehung
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In dieſen dreien Sätzen iſt die Freiheit der Unterthanen, ihr Recht und ihre Treue gegen den König gegründet. Alle Beſtimmungen, die hiervon ausgehen, können nur Gutes wirken. Das nächſte Beförderungsmittel ſcheint 4) eine allgemeine Nationalrepräſentation. Heilig war mir und bleibe uns das Recht und die Gewalt unſers Königs. Aber damit dieſes Recht und dieſe unumſchränkte Gewalt das Gute wirken kann, was in ihr liegt, ſchien es mir nothwendig, der höchſten Gewalt ein Mittel zu geben, wodurch ſie die Wünſche des Volks kennen lernen und ihren Beſtimmungen Leben geben kann. Wenn dem Volke alle Theilnahme an den Operationen des Staats entzogen wird, wenn man ihm ſo⸗ gar die Verwaltung ſeiner Kommunal⸗Angelegenheiten entzieht, kommt es bald dahin, die Regierung theils gleichgültig, theils in einzelnen Fällen in Oppoſition mit ſich zu betrachten. Daher iſt der Widerſtreit oder wenigſtens Mangel an gutem Willen bei Aufopferung für die Exiſtenz des Staats. Wo Repräſentation des Volks unter uns bisher Statt fand, war ſie höchſt unvollkommen eingerichtet. Mein Plan war daher, jeder aktive Staatsbürger, er beſitze 100 Hufen oder Eine, er treibe Land⸗ wirthſchaft oder Fabrikation oder Handel, er habe ein bürgerliches Gewerbe, oder ſey durch geiſtige Bande an den Staat geknüpft, habe ein Recht zur Repräſentation. Mehrere, mir eingereichte Pläne ſind von mir vorgelegt. Von der Ausführung oder Beſeitigung eines Plans hängt Wohl und Wehe unſers Staats ab, denn auf dieſem Wege allein kann der Nationalgeiſt poſitiv erweckt und belebt werden. 5) Zwiſchen unſern beiden Hauptſtänden, dem Adel und dem Bürgerſtande, herrſcht durchaus keine Verbindung. Wer aus dem einen in den andern übergeht, entſagt ſeinem vorigen Stande ganz. Dieſes hat nothwendig die Spannung, die Statt findet, erzeugen müſſen. Der Adel iſt, um den Werth, den man ihm beilegen kann, zu behaupten, zu zahlreich, und wird immer zahlreicher. Bei dem Ge⸗ werbe, das er bisher allein trieb, und dem Staatsdienſte, den er bisher ausſchließlich bekleidete, hat, zur Erhaltung des Ganzen, Concurrenz geſtattet werden müſſen. Der Adel wird daher zu Geſchäften und Gewerben ſchreiten müſſen, die mit der Auszeichnung, auf die er wegen ſeiner Geburt Anſprüche macht, im Widerſpruche ſtehen. Er wird dadurch ein Gegenſtand des Spottes, und verliert, was bald daraus folgt, die Achtung, die ihm ſchon als Staatsbürger gebührt. Jeder Stand fördert jetzt, ab⸗ geſondert, den Beiſtand der höchſten Gewalt, und jedes Gute, jedes Recht, das dem Einen widerfährt, betrachtet der Andere als eine Zurückſetzung. So leidet der Gemeingeiſt und das Vertrauen zur Re⸗ gierung. Dieſe Anſicht hat mir die Meinung von der Nothwendigkeit der Reformation des Adels ver⸗ anlaßt. Die Verhandlungen darüber liegen Ihnen vor. Durch eine Verbindung des Adels mit den andern Ständen wird die Nation zu einem Ganzen verkettet, und dabei kann das Andenken an edele Handlungen, welche der Ewigkeit werth ſind, in einem höheren Grade erhalten werden. Dieſe Ver⸗ bindung wird zugleich 6) die allgemeine Pflicht zur Vertheidigung des Vaterlandes lebhaft begründen, und auch dieſe Allgemeinheit muß nothwendig gleichen Eifer für die Regierung in jedem Stande er⸗ zeugen. Nur der Bauerſtand wird deßhalb, weil er durch Erbunterthänigkeit ſo lange zurückgehalten wurde, einiger poſitiven Unterſtützung zur Erhöhung ſeines perſönlichen Werthes noch bedürfen. Hiezu zähle ich 7) die Aufſtellung geſetzlicher Mittel zur Vernichtung der Frohnen. Beſtimmte Dienſte, die der Beſitzer des einen Grundſtücks dem Beſitzer des andern leiſtet, ſind an ſich zwar kein Übel, ſobald perſönliche Freiheit dabei Statt findet. Dieſe Dienſte aber führen eine gewiſſe Abhängigkeit und will⸗ kührliche Behandlung der Dienenden mit ſich, die dem Nationalgeiſte nachtheilig iſt. Der Staat braucht nur die Möglichkeit der Aufhebung derſelben(ſo wie er auch die Gemeinheitstheilungen befördert) ge⸗ ſetzlich feſtzuſtellen, ſo daß ein Jeder Ausgleichung unter beſtimmten Bedingungen verlangen kann. Dieſes wird hinreichen, um bei dem Fortſchritte des Volks, der aus jenen Fundamentalſätzen noth⸗ wendig folgen muß, die Dienſtpflichtigen zu veranlaſſen, von jener Befugniß Gebrauch zu machen. 8) Damit aber alle dieſe Einrichtungen ihren Zweck, die innere Entwickelung des Volkes, vollſtändig er⸗ reichen, und Treue und Glauben, Liebe zum Könige und Vaterlande in der That gedeihen: ſo muß der religiöſe Sinn des Volks neu belebt werden. Vorſchriften und Anordnungen allein können dieſes nicht bewirken. Doch liegt es der Regierung ob, mit Ernſt dieſe wichtige Angelegenheit zu beherzigen, durch Entfernung unwürdiger Geiſtlichen, Abwehrung leichtſinniger oder unwiſſender Candidaten und Verbeſſerung der theologiſchen Vorbereitungsanſtalten, die Würde des geiſtlichen Standes wieder herzuſtellen, auch durch eine angemeſſene Einrichtung der Pfarrabgaben, und durch Vorſorge für anſtändige Feierlichkeit des äußeren Gottesdienſtes, die Anhänglichkeit an die kirchlichen Anſtalten zu befördern. 9) Am meiſten aber hierbei,