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Voranzeige für das Schuljahr 1902— 1903.
I. Aufnahme in die I. Klasse.
Dieselbe findet in zwei Terminen statt: im Sommer-Termine am 14., 15. und 16. Juli und im Herbst- Termine vom 15. bis 17. September 1902 in der Direktions-Kanzlei von 8—10 Uhr vormittags.
Zu dieser Aufnahme, bei welcher die Aufnahmswerber in Begleitung ihrer Eltern oder deren Stellvertreter zu erscheinen haben, ist erforderlich:
1. Der Tauf- oder Geburtsschein, welcher nachweisen muß, daß der Aufnahms- werber das 10. Lebensjahr bereits vollendet hat oder doch im Laufe des Jahres 1902 erreicht haben wird;
2. das Frequentationszeugnis oder als dessen Ersatz die vorschriftsmäßig aus- gefertigten Schulnachrichten, wenn er eine öffentl. Volks- oder Bürgerschule besucht hat;
3. der Erlag einer Aufnahmstaxe von X 4:20, des Lehrmittelbeitrags von K 2— und des Tintengeldes per X 0·20, zusammen also des Betrages von KX 6 40;
4. zwei genau und vollständig ausgefertigte Nationale(2 Stück um 6 4 beim Gymnasialdiener käuflich)..
Die endgiltige Aufnahme hängt von dem günstigen Erfolge einer Aufnahms- prüfung ab, welche am 15. und 16. Juli, beziehungsweise am 16. und 17. September von 10—12 Uhr vormittags schriftlich und nachmittags von 3 Uhr(im Herbst- Termine schon von 2 Uhr) an mündlich abgehalten wird. Bei derselben wird gefordert: Jenes Maß von Wissen in der Religion, welches in den ersten vier Klassen der Volks- schule erworben werden kann. Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deutschen Sprache(Kenntnis der Biegung der Haupt-, Eigenschafts-, Für- und Zeitwörter; richtiges Erkennen und fertiges Bilden der Zeiten, Arten und Formen des Zeitwortes); Gewandtheit im Zergliedern einfacher bekleideter Sätze; Bekanntschaft mit den Regeln der Recht- schreibung und richtige Anwendung derselben beim Diktandoschreiben. UÜbung in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen.
Die Eltern jener Schüler, welche die Aufnahmsprüfung nicht bestanden haben, können die bei der Aufnahme vorgelegten Zeugnisse und die eingezahlten Beträge sofort wieder in der Direktions-Kanzlei beheben.
Eine Wiederholung dieser Prüfung ist weder an dieser, noch an einer anderen Anstalt im laufenden Schuljahre gesetzlich statthaft.
II. Aufnahme in die höheren Klassen.
Diese findet nur im Herbst-Termine statt u. z. vom 15.—17. September 1902.
1. Solche Schüler, welche dieser Anstalt bereits im Vorjahre bis zum Schuljahrsschlusse angehört haben, werden gegen Vorweis des letzten Semestralzeugnisses am 16. u. 17. September von 8—11 Uhr vormittags im Zeichensaale aufgenommen. Dies gilt auch von den Repetenten der I. Kl.
2. Jeder neu aufzunehmende Schüler eineshöheren als des ersten Jahrganges hat in Begleitung seiner Eltern oder deren Stellvertreter am 15. oder 16. September I. J. in der Zeit von 8— 10 Uhr vorm. in der Direktionskanzlei zu erscheinen und sämtliche Semestralzeugnisse, das letzte mit der vorgeschriebenen Abgangsklausel versehen, ferner den Nachweis der ihm etwa verliehenen Schulgeldbefreiung oder Stipendienstiftung bei- zubringen; erforderlichen Falles muß er sich einer Aufnahmsprüfung unterziehen u. zw. am 17. September zwischen 8—12 und 2—6 Uhr.
III. Die Wiederholungs- und Nachtragsprüfungen.
Beide werden am 17. September 1902 von 8—12 Uhr und von 2—6 Uhr vorgenommen. Anmeldungen hiezu vor 8 Uhr in der Direktions-Kanzlei.
IV. Geldleistungen der Schüler.
Gleich bei der Einschreibung hat jeder neu eintretende Schüler die Auf- nahmstaxe von X 4 20, den Lehrmittelbeitrag von K 2:— und ein Tintengeld von X 0‧20, jeder andere Schüler bloß den Lehrmittelbeitrag und das Tintengeld in der bezeichneten Höhe zu entrichten. Nach Verlauf der ersten 8 Wochen des Schuljahres sind außerdem von den schulgeldzahlungspflichtigen Schülern in den Spielgeräte-Rond mindestens K 1:—, von den von der Zahlung des Schulgeldes befreiten& 0·50 einzuzahlen.
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