Aufsatz 
Bericht über die Schillerfeier des Gymnasiums zu Neuss
Entstehung
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2. Die unter dem 6. Oktober 1859 von des Herrn Miniſters von Bethmann⸗Hollweg Excellenz erlaſſene Unter⸗ richts⸗ und Prüfungs⸗Ordnung der Realſchulen nebſt den dazu gehörigen Erläuterungen, der Direction mitgetheilt Seitens des königlichen Provinzial⸗Schul⸗Collegiums mittels beſonderer Verfügung vom 29. Oktober, mit der Aufgabe, daß nun⸗ mehr auch die Einrichtung der mit dem hieſigen Gymnaſium verbundenen Realklaſſen nach Maßgabe dieſer neuen Real⸗ ſchul⸗Ordnung zu geſtalten ſei. Um dieſe Umgeſtaltung ganz den Anforderungen entſprechend zu bewirken, wäre ein weiterer jährlicher Zuſchuß zu den Bedürfniſſen der Anſtalt Seitens der Stadt im Belaufe von mindeſtens 3000 Thaler und außer⸗ dem zur Einrichtung neuer Schulſäle und zur Beſchaffung des vorſchriftsmäßigen Apparates eine kaum minder anſehn⸗ liche Summe erforderlich. Die im Schooße des Gymnaſial⸗Curatoriums ſowie der Stadtverordneten⸗Verſammlung über dieſe Angelegenheit auf's Ernſtlichſte gepflogenen Verhandlungen haben am 2. Auguſt d. J. in ſofern ihre vorläufige Erledigung gefunden, als die Stadtverordneten ſich mit dem bezüglichen Vorſchlage des Gymnaſial⸗Curatoriums einver⸗ ſtanden erklärt haben, nach welchem den Realklaſſen die vorſchriftmäßige Einrichtung einſtweilen nicht gegeben, ſondern den vom Griechiſchen dispenſirten Schülern ein erweiterter Unterricht in der franzöſiſchen und engliſchen Sprache ertheilt werden ſoll. Vor Ablauf des dritten Jahres, alſo im Frühjahre 1863, ſoll auf Grund der gewonnenen Erfahrungen näher berathen und beſchloſſen werden, ob die alſo getroffene Einrichtung als zweckentſprechend beizubehalten, oder zur Bildung vorſchriftsmäßig getrennter Realklaſſen überzugehen ſei. Die bisherige Einrichtung der Realklaſſen findet ſonach von dieſem Herbſte an nicht mehr Statt. Geſuche um Dispenſation vom Griechiſchen ſind durch die Eltern oder Vormünder der betreffenden Schüler vor dem Beginne des neuen Schuljahres bei der Direktion einzureichen.

I. Chronik der Anſtaſt.

Das Schuljahr 1859 60 wurde Donnerſtag den 6. Oktober 1859 in üblicher Weiſe mit einem feierlichen Hoch⸗ amte in der Münſterkirche eröffnet, nachdem Tags vorher die Prüfung der neu angemeldeten Schüler, ſowie die noch rückſtändigen Ascenſionsprüfungen vorgenommen worden.

Am 15. Oktober wohnten Lehrer und Schüler der Anſtalt dem zur Feier des Geburtsfeſtes Sr. Majeſtät des Königs in der Münſterkirche angeordneten feierlichen Hochamte bei.

Am 10. November fand auf dem Kaufhausſaale die Schulfeier zum Ehrengedächtniſſe Schiller's Statt, worüber der vorgedruckte Bericht das Nähere angibt.

Der Sonntag Trinitatis(3. Juni) war für die Anſtalt zugleich das Feſt der erſten heiligen Communion von

20, Schülern der drei untern Klaſſen, welche dazu der Herr Religionslehrer Dr. Kleinheidt mittels beſonderen Unter⸗ richtes vorbereitet hatte.. .Dienſtag den 7. Auguſt hatte die Anſtalt die Ehre, den Geheimen Ober⸗Regierungsrath und vortragenden Rath im Miniſterium der geiſtlichen und Unterrichts⸗Angelegenheiten Herrn Dr. Brüggemann in ihrer Mitte verweilen zu ſehen; welcher die Schule einer Reviſion unterzog, indem er dem Unterricht in den einzelnen Klaſſen beiwohnte und ins⸗ beſondere den Leiſtungen derjenigen Lehrer, weiche ſeit ſeiner letzten Anweſenheit(im Sommer 1853) bei der Anſtalt neu eingetreten ſind, ſein Augenmerk widmete. Lehrern wie Schülern iſt die wohlwollende Theilnahme, welche der Herr Miniſterial⸗Referent für das Gedeihen der Anſtalt an den Tag legte, überaus erfreulich geweſen und allerſeits eine Er⸗ munterung zu weiterem pflichttreuen Strehen geworden.

. Jn dem Leyrer⸗Collegium trat im Laufe des Schuljahres durch den im erſten Trimeſter erfolgten Wechſel des Religionslehrers eine Veränderung ein. Herr Religionslehrer Franz Eſchweiler, welcher ſeit dem Jahre 1847 an der hieſigen Anſtalt thätig geweſen, ſchied am 20. Oktober 1859 aus dem Lehrer⸗Collegium aus, um im Pfarramte die ihm von ſeiner geiſtlichen Oberbehörde übertragene Stelle als Oberpfarrer in Schleiden zu übernehmen. Seine Amtsgenoſſen ſowohl wie die Schüler der Anſtalt gaben dem Scheidenden auf nehriache Art Beweiſe herzlichſter Er⸗ gebenheit und treuer Anhänglichkeit; woraus zugleich ſich erkennen ließ, in wie hohem Grade erſprießlich und ſegensreich ſein Wirken an der Anſtalt geweſen iſt. Zu der ſo erledigten Stelle wurde Seitens des Gymnaſial⸗Curatoriums der Repetent im katholiſchen theologiſchen Convikt zu Bonn, Herr Ludger Kleinheidt, Doct. theol., berufen, und trat derſelbe, ſobald er aus ſeinem bisherigen Amte entlaſſen und ihm durch Seine Eminenz den Herrn Cardinal⸗Erzbiſchof von Cöln die zur Uebernahme des neuen Amtes erforderliche Autoriſation unter dem 27. Dezember ertheilt war, Anfangs Januar in ſeine hieſigen Funktionen ein. Die definitive Anſtellung deſſelben als Religionslehrer der Anſtalt ſowie ſeine Vereidung durch den Gymnaſial⸗Direktor erfolgte am 20. Mai, nachdem ſeine Berufung mittels Verfügung des könig⸗ lichen Provinzial⸗Schul⸗Collegiums zu Coblenz vom 7. Mai die landesherrliche Beſtätigung erhalten hatte.