Aufsatz 
Bericht über die Schillerfeier des Gymnasiums zu Neuss
Entstehung
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Techniſcher Unterricht und ſonſtige Ginrichtungen.

1. Zeichnen. Die beſonderen Zeichenſtunden der Realklaſſen ſind ſo gelegt, daß an denſelben auch Schüler der oberen Gymnaſialklaſſen Theil nehmen können.

2. Geſang. Theoretiſcher Curſus und praktiſche Elementarübungen, in Sexta 2 St., in Quinta 1 St., für die in die mittleren und oberen Klaſſen neu eingetretenen Schüler 1 St. Uebungen im Chorgeſang 2 St. und außer⸗ dem im gemeinſamen Kirchengeſang zuweilen nach Bedürfniß, 1 St. Herr Muſikdirektor Hartmann.

1 3. Turnen. Die gymnaſtiſchen Uebungen finden im Sommer wöchentlich viermal in den Abendſtunden von 6 bis 7 Uhr Statt, unter Leitung des techniſchen Hülfslehrers Herrn Küpers, Montags und Donnerſtags für die unteren und mittleren, Dienſtags und Freitags für die oberen Klaſſen. An der Beaufſichtigung betheiligen ſich ſämmt⸗ liche Lehrer abwechſelnd.

4. Hodegetiſche Belehrungen über Zweck und Zuſammenhang der Schulwiſſenſchaften, ſowie über den Unterſchied der akademiſchen Studien von dem Gymnaſial⸗Unterricht und über paſſende Einrichtung der erſteren, wurden den Schülern der oberen Klaſſen bei geeigneten Gelegenheiten, beſonders im Anſchluſſe an die Bekanntmachung mit dem Prüfungs⸗Reglement, ertheilt.

5. Hinſichtlich der Lehrbücher iſt mit Genehmigung des königlichen Provinzial⸗Schnl⸗Collegiums mittels Ver⸗ fügung vom 1. Mai 1860 die Aenderung eingetreten, daß beim mathematiſchen Unterrichte der mittleren und oberen Klaſſen das Lehrbuch der Geometrie von Boyman und die Sammlung von Beiſpielen und Auf⸗ gaben von Heis nunmehr auch bei dem hieſigen Gymnaſium ſucceſſive eingeführt werden an Stelle der bisher ge⸗ brauchten Lehrbücher von Meyer und Meier⸗Hirſch.

Kirchenordnung. Zur Kirche werden die Schüler täglich geführt, an den Wochentagen zu einer h. Meſſe unmittelbar vor dem Unterricht, an Sonn⸗ und Meierlagen Vor⸗ und Nachmittags. Wegen der Reſtaurations⸗Arbeiten in der Münſterkirche mußte der Kirchenbeſuch an Wochentagen nach den Weihnachtsferien dahin abgeändert werden, daß die Schulmeſſe in der Hospitalkirche gehalten, und zu derſelben, wegen Beſchränktheit des Raumes, jedesmal nur die Hälfte der Schüler gefͤhrt wird, abwechſelnd einen um den andern Tag, das eine Mal I, II A und V, das andere Mal die übrigen Klaſſen. Hoffentlich wird mit dem Beginne des neuen Schuljahres die Benutzung der Münſterkirche ganz in der frühern Weiſe wieder möglich werden. Zu den h. Sakramenten der Buße und Communion werden die Schüler alle 5 bis 6 Wochen geleitet, in der Regel in zwei Abtheilungen an zwei hintereinander folgenden Sonn⸗ oder Feſttagen. Zur öſterlichen Communion gingen Lehrer und Schüler am 29. April, reſp. 2. Mai. An den Communiontagen wird die Predigt während der Nachmittagsandacht, an den übrigen Sonn⸗ und Feiertagen während der h. Meſſe gehalten.

Häusliche Beaufſichtigung. Für häusliche Ordnung, regelmäßigen Fleiß und ſittlichen Wandel wird insbeſondere dadurch geſorgt, daß die Schüler des Abends von einer beſtimmten Stunde ab, die nach der verſchiedenen Tageslänge von Zeit zu he feſtgeſetzt wird, ſich nicht aus ihren Wohnungen entfernen dürſen und alsdann Beſuche vom Direktor oder den Klaſſenlehrern zu gewärtigen haben.

Ferien. Gemäß den allgemeinen Beſtimmungen über die Anordnung der Ferien fanden im Laufe dieſes Schuljahres folgende Ferien Statt: a) die Weihnachtsferien vom 24. Dezember bis 2. Januar; b) Montag und Dienſtag nach Estomihi(20. und 21. Februar); c) die Oſterferien vom 3. bis 20. April; d) um Pfingſten, Samſtag vor und Dienſtag nach den Feſttagen. Ferner wurde der Unterricht aller Klaſſen ausgeſetzt: a) Allerſeelentag, den 2. November, Vormittags; 5. b) am 10. November, wegen der auf 10 Uhr Vormittags anberaumten Schillerfeier: c) am 21. Juni, Vormittags, wegen der kirchlichen Feier zur Verehrung des h. Aloyſius; d) am 24. und 25. Juli, wegen der an dieſen beiden Tagen abgehaltenen Abiturienten⸗Prüfung. Die Herbſtferien ſind mittels Verfügung des königlichen Provinzial⸗Schul⸗Collegiums allgemein dahin feſtgeſtellt, daß der Unterricht vom Dienſtag den 4. September ab eingeſtellt wird und am Dienſtag den 9. Oktober wieder beginnt.

Von Verordnungen der vorgeſetzten Behörden ſind folgende von allgemeinerem Intereſſe:.

1. Circular⸗Erlaß des königlichen Provinzial⸗Schul⸗Collegiums vom 10. Mai 1860, worin, unter Verweiſung auf frühere deßfallſige Erlaſſe, daran erinnert wird, daß nach wie vor für ſämmtliche Gymnaſien der Rheinprovinz ein achtjähriger Curſus, je ein Jahr für die vier unteren, je zwei Jahre für die beiden oberen Klaſſen feſtgeſetzt bleibt, für die Schüler der Tertia aber, welche in der mit beſonderer Strenge anzuſtellenden Ascenſionsprüfung auch nur in einem Hauptunterrichtsgegenſtande für Secunda nicht reif befunden werden, in der Tertia ein zweijähriger Curſus eintreten ſoll.