losigkeit in anderweitigen Lebenskreisen, wovon die Jugend Zeu ist, um so strenger im Luse zu halten ist. ntersttat und einheitlich gemacht— ihr Streben durch die Zusammenstellung der Disciplinargesetze, die mit besonderer Beziehung auf das hiesige Gymnasium von dem Lehrercollegium entworfen, der Behörde vorgelegt und in ihren Grundzügen von derselben Henetmde worden ist. Diese Gesetze liegen nun im Drucke vor, wurden bereits ins Leben eingeführt, und soll mit Bege des neuen Schuljahres jeder Schüler ein Exemplar derselben bekommen, um d die Regeln seines Verhaltens stets vor Augen zu haben. 6 b2.
Das äussere Leben der Gymnasiasten wird von den Ordinarien und Fachlehrern in allen den Fällen, wo nicht die Verhältnisse des Familien- und Pflegehauses selbst diese Sorge übernehmen können, unter specieller Aufsicht gehalten, indem das Collegium sich darüber verständigt hat, dass jeder Lehrer eine kleine Anzahl von Schülern, nicht über 5— 7, zur besonderen Beaufsichtigung übernimmt, sie regelmässig im Monate einige Male besucht, von ihrem Leben und Treiben sich Kenntniss verschafft und erhält, und auf Grund dieser seiner Erfahrung weniger als Lehrer, denn als Freund und Stellvertreter des Vaters, auf den— Menschen einzuwirken sich bemüht. Dass dadurch alle Ausartungen ferne gehalten werden, können wir nicht erwarten, wie wir denn in diesem Winter noch zwei nicht ganz unerhebliche Fälle von Disciplinarvergchen in einer der Mittelklassen kurz hintereinander zu 4 hatten, und selbst zwei Oberklassen durch Ausartung zweier ihrer Glieder sich entehrt schen mussten. Im Ganzen jedoch verdienen unsere Schiller hierin eine lobende Anerkennung.
E. Physisches Wohl.
Der Gesundheitszustand bei Lehrern und Schülern war bis zur Zeit, wo dieser Be- richt abgefasst wurde, trotz der wechselnden höchst nachtheiligen Witterungsverhültnisse, ein ungewöhnlich günstiger, und die Schulversäumnisse waren von beiden Seiten in F olge dessen nur einzeln und selten, was einer Bildungsanstalt, deren Gedeihen von der Conti- nuität gesunder Lebensthätigkeit abhängt, schr zu Gute kommt.
II. Chronik des Gymnasiums.
Das Sommersemester wurde den 1. Mai 1854 eröffnet durch die Prüfung der neu aufzunehmenden Schüler. Gemeldet zur Aufnahme hatten sich im Ganzen 3„ nämlich Oktavaner 14, Septimaner 7, Sextaner 2,(Quintaner 1, Quartaner 3 und Tertianer 5. Nach Vollendung der schritftlichen und mündlichen Prüfung am 2. Mai wurden sie in die entsprechenden— versetzt, bis auf 2 Aspiranten für VIII, welche als nicht gehörig vorbereitet zurückgewiesen werden mussten, und mit einer Zahl von 133 Schülern wurde der regelmässige Klassenunterricht begonnen. Pfingstferien vom 3. bis 12. Juni. Schluss des Sommersemesters durch die Herbstprüfung den 13. September 1854. Herbstferien von da bis zum 16. October. An diesem Tage Anfang des Unteremheors. Als neue Schüler hatten sich dafür gemeldet 5 für VIII, VI, IV, II und fanden Aufnahme in die Klassen, wofür sie durch die Prüfung sich als befühigt erwiesen hatten. Klassenunterricht vom 16. October 1854 bis 28. März 1855, unterbrochen durch die Christtagsferien vom 22. December 1854 bis zum 2. Januar 1855.
Eröffnet wurde jedes Semester durch einen besondern Gottesdienst, für die katholischen Schüler gehalten vom Religionslehrer in der Pfarrkirche. Diesem parallel hielt der protest. Religionslehrer Herr Pfarrer Schellenberg bei seinem Dienstantritte am Anfange des Wintersemesters eine kirchliche Feier für seme Religionsschüler, so dass nun allseitig das Werk der Schule mit feierlicher Erfiehung des göttlichen Segens, wie es recht und billig ist, begonnen wurde.
Als Schulfeste beging das Gymnasium, wie alljährig, seinen Stiftungstag in Verbindung mit dem Geburtstage seines gnidigen Wiederbegründers, Seiner Hoheit unseres Herzogs


