Aufsatz 
Über litauische Volkspoesie / von Richard Löbell
Entstehung
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an der unterſten Klaſſe der hieſigen Stadtſchule thätige Schulverwalter Nehrbaß zum Lehrer an dieſer neuen Klaſſe beſtimmt worden. Durch Errichtung derſelben gelangt die Organiſation unſerer Realſchule erſt zum Abſchluß. Es wird dadurch dem Wunſche vieler Intereſſenten nicht weniger nachgekommen, als das Kollegium der Anſtalt ſelbſt die Einfügung dieſes Schluß⸗ ſteins in unſerem Schulgebäude mit aufrichtiger Freude begrüßt, da es dadurch möglich gemacht wird, für Schüler, welche die Realſchule abſolvieren ſollen, einen in jedem Falle ungünſtigen und oft ſehr hemmenden Übergang aus einer Anſtalt in eine dazu noch anders organiſierte vom erſten Schultage an auszuſchließen. Nicht oft genug kann auch allgemein der Wunſch wiederholt werden, daß auch Schüler, die von der ihnen hier gebotenen Vergünſtigung nicht Gebrauch machen können, doch möglichſt früh in unſere Anſtalt eintreten; nur bei recht früh⸗ zeitigem Eintritt iſt die größte Wahrſcheinlichkeit für ein regelmäßiges Aufrücken durch alle Klaſſen hindurch vorhanden.

Durch Verfügung Großherzogl. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schulangelegenheiten, iſt feſtgeſetzt worden, daß die häuslichen Arbeiten der Schüler für die einzelnen Klaſſen eine gewiſſe Zeit nicht überſteigen dürfen und zwar für die 1. Kl. die Zeit von 3 Stunden, für die 3. und 2. Kl. 2 ½ Stunden, 4. und 5. Kl. 2 Stunden, 6. Kl. 1 Stunde, Vorſchule ½ Stunde bis 40 Minuten den Schultag. Doch ſoll möglichſt darauf Rückſicht ge⸗ nommen werden, dieſes Maß in geeigneter Weiſe zu beſchränken. Die von der Lehrerkonferenz der Realſchule nach Maßgabe des Stundenplans für die einzelnen Tage und Lehrſtunden feſtge⸗ ſetzte Arbeitszeit iſt ſtreng den Beſtimmungen gemäß normiert und protokollariſch in den einzelnen Klaſſenbüchern niedergelegt worden. Doch ſoll ein fleißiger, mittelbegabter Schüler kaum mit ſeinen häuslichen Arbeiten dieſes Maximums von Arbeitszeit bedürfen. Sollten im elterlichen Haus gegen⸗ teilige Wahrnehmungen gemacht werden, ſo bitten wir vertrauensvoll, in erſter Linie dem Klaſſenführer nötigenfalls auch dem Direktor am beſten mündliche Mitteilung davon zu machen. Schrift⸗ liche anonyme Mitteilungen können natürlich auf Berückſichtigung keinen Anſpruch erheben. Die Schüler bekommen nie, einer Verfügung Großherzogl. Miniſteriums entſprechend, häusliche Arbeiten vom Vormittag auf den Nachmittag desſelben Tages auf, und es wird das Eltern⸗ haus im Intereſſe der Geſundheit der Kinder aufs dringendſte erſucht, darauf zu achten, daß keinerlei Schularbeit eine Stunde vor und nach dem Unterricht angefertigt werde. Sehr em⸗ pfehlenswert und erwünſcht wäre es, wenn die Schule rechtzeitig auch von leichterem chroniſchen oder vorübergehenden Unwohlſein jedes Schülers in Kenntnis geſetzt würde, damit einem ſolchen ganz beſondere Schonung von Seiten der Schule zu teil werden könnte. Nicht genug kann ferner vor unnötigen Privatſtunden und einer Zerſplitterung der Zeit mit außerhalb der Schule liegenden Lehrgegenſtänden gewarnt werden. Privatſtunden nützen nur in außergewöhnlichen Fällen, und ſollen dieſe dem Ordinarius ausnahmslos angezeigt werden, der die Genehmigung zu ſolchen zu erteilen hat, damit nicht durch ſie, wie ſo häufig, Überbürdung und Überan⸗ ſtrengung erfolge.

Auch bringen wir noch einmal in Erinnerung, daß nicht nur für die Cenſuren in Fleiß, Auf⸗ merkſamkeit und Fortſchritten, ſondern auch bei der Beurteilung aller ſchriftlichen Arbeiten nachfolgende ſechs Noten benützt werden: I. ſehr gut; II. gut; III. im ganzen gut; IV. genügend: V. teil⸗ weiſe genügend und VI. ungenügend, und daß die beiden letzten Noten als dem Standpunkt der Klaſſe nicht mehr entſprechend angeſehen werden.

Durch Verfügung Großherzogl. Miniſteriums vom 11. Januar 1884 iſt beſtimmt worden, daß jüngere Brüder von ſolchen Schülern, die eine Freiſtelle haben, doch an der geſetzlichen Ermäßigung des Schulgeldes teilnehmen ſollen.

Oppenheim, am 26. März 1884. Großherzogliche Direktion der Realſchule. Dr. Freiherr von Gall.

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