Aufsatz 
Statistik der Taubstummen im Herzogthum Nassau
Entstehung
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ganzen Herzogthums bei der hochherzigſten Darreichung aller erforderlichen Mittel von Seiten des Staates und edler Menſchenfreunde derſelben Wohlthat theilhaftig werden können?

Wen ſoll man hierbei anklagen? Die armen Taubſtummen, die die Verſündigung ihrer Eltern oder ſonſtiger Angehörigen zu tragen haben, wahrlich nicht. Die Letzteren haben die ſchwere Schuld zu verantworten. Jedoch kommt in den ſtatiſtiſchen Berichten mehrmal das Bedauern darüber vor, daß die Eltern keine Gelegenheit gehabt hätten, ihre taubſtummen Kinder unterrichten zu laſſen. Aber wenn wir von den 91 nicht unterrichteten Taubſtummen die 38 bis zum Jahr 1810 geborenen abziehen, ſo bleiben immer noch 53 meiſtens gut beanlagte Taubſtumme übrig, die in der Anſtalt hätten unterrichtet werden können.

Es iſt faſt unglaublich, mit welcher Hartnäckigkeit manche Eltern bisher die Aufnahme ihrer taubſtummen Kinder in die Taubſtummen⸗Anſtalt entweder aus Unwiſſenheit, Vorurtheil, Geiz, oder Eigennutz verweigert haben. Man ſollte es kaum glauben, daß es noch Eltern geben könnte, die mit irdiſchen Gütern reichlich geſegnet, alle Gründe der Menſchlichkeit und Religion nicht achtend, glauben, die einige Hundert Gulden, welche die Ausbildung ihres taubſtummen Kindes in der Anſtalt koſtet, ſeien ihm künftig nützlicher, als ſein Unterricht; noch weniger, daß gering bemittelte Eltern, denen man die möglichſte Unterſtützung angedeihen laſſen wollte, trotz⸗ dem ihre taubſtummen Kinder nicht dem Unterrichte übergaben. Unſere humane Regierung will, daß alle bildungsfähigen Taubſtummen des Landes in der Anſtalt gebildet werden und hat ſtets die erforderlichen Mittel dazu dargeboten, und dennoch haben alle an die Eltern gerichteten Er⸗ mahnungen zur Erfüllung ihrer heiligſten Pflichten gegen ihre taubſtummen Kinder in vielen Programmen der Taubſtummen⸗Anſtalt, unter ausführlicher Darlegung der traurigſten Folgen ihrer Vernachläſſigungen durch vielfache Beiſpiele begründet: es haben Reſcripte Hoher Landes⸗ regierung, ja ſelbſt 3 bis 4malige Aufforderung unter Anbietung der erforderlichen Unterſtützung mehrfach nicht vermocht, die Herzen der Eltern umzuſtimmen. Was ſoll man dazu ſagen? Ich könnte Eltern, die bereits zu Grabe gegangen, nachrufen: O, könntet ihr doch jetzt ſehen, wie es eurem Kinde ergeht, für das ihr in eurem Leben nur irdiſche Schätze aufzuhäufen ſuchtet! Es kann nun wohl von dem Ertrage ſeines Vermögens reichlich leben; aber da es dabei keinen ſitt⸗ lichen Halt, keine auf Gott gerichtete Richtſchnur ſeines Lebens hat; ſo iſt es dem Müßiggang und auch der Unkeuſchheit hingegeben. Schon einmal iſt es in Schande gefallen; was wird wohl noch weiter aus ihm werden? Einem andern verſtorbenen geizigen Elternpaare könnte ich ſagen: Seht nun, was nützt der Reichthum eurem Kinde, da es ohne Bildung, ohne die Fähigkeit denſelben nützlich zu gebrauchen und zu verwalten, verlaſſen daſteht. Aus Geiz habt ihr eurem Kinde die heiligſten Güter des Menſchen vorenthalten; aber nun kommt und ſehet, die nächſten Verwandten eures Kindes ſind noch geiziger, als ihr geweſen; ſie wollen nicht allein das ganze ſchöne Vermögen desſelben erben, ſondern ſie gebrauchen das Kind auch noch als ihre Magd. Aber ich will es unterlaſſen, noch weitere Fälle der Art, wie ſie die ſtatiſtiſchen Berichte ergeben, zu kennzeichnen; es drängt mich vielmehr zu der Frage: Wie iſt ſolchen Un⸗ menſchlichkeiten für die Folge zu begegnen, wie ſind die armen Taubſtummen gegen ſo große Liebloſigketten zu ſchützen?

Wenn ich dieſe Frage beantworten ſoll, ſo muß ich ſagen: nur durch Schulzwang auch für die Taubſtummen kann dieſem Uebel abgeholfen werden.

Alle bildungsfähigen Taubſtummen haben ein Recht auf einen angemeſſenen Schulunterricht, ſie ſind jedoch nicht in der Lage, ihr Recht ſelbſt zu wahren und die Ungerechtigkeit von ſich abzuwehren, die ihre nächſten Verwandten durch hartnäckige Vorenthaltung der heiligſten Güter,