12
eines Wagens auf der Straße wahrnehmen, ohne denſelben zu ſehen; er wird ſich auf der Straße, wenn ein ſolcher herankommt, oft noch in weiter Ferne umdrehen, denn er hat durch ſein feines Gefühl, aber nicht durch das Gehör, Etwas wahrgenommen. Eine um ſo größere Unzuverläſſigkeit in Beſtimmung der Grade der Taubheit wird eintreten bei einer ſtatiſtiſchen Aufnahme, bei welcher die Sache in ſo viele verſchiedene Hände gelegt und oft Perſonen anheim gegeben iſt, die den Taubſtummen nur eine ganz kurze Zeit beobachtet haben. Dieſer Umſtand iſt weniger für den Taubſtummenlehrer, als für den Ohrenarzt von Wichtigkeit, da der Arzt nach dem Grade der Gehörfähigkeit ſein Heilverfahren mehr oder weniger einrichten muß, wäh⸗ rend dem Taubſtummenlehrer alle Taubſtummen rückſichtlich der Aufnahme in eine Taubſtummen⸗ Anſtalt inſofern gleich erſcheinen, weil ſie alle auf dem gewöhnlichen Wege die Sprache nicht erlernen können. Freilich gereicht die im erſten Grade bezeichnete Gehörfähigkeit, oder das ſo⸗ genannte Schallgehör, den bildſamen Taubſtummen in der Anſtalt ſelbſt zu großem Vortheile bei der Entwickelung einer deutlichen, leicht verſtändlichen Ausſprache, wogegen völlige Taubheit bei weitem längere und angeſtrengtere Bemühungen ſowohl von Seiten des Lehrers, wie des
Schülers fordert.
Als gänzlich taub ſind von den 381 in unſerm Lande befindlichen Taubſtummen in den Liſten 236 angege⸗ ben; ſtarken Schall vernehmen 70 und die Vocale oder einzelne Wörter können unterſcheiden, oder haben Schall⸗ gehör 75 Taubſtumme. Ein ähnliches Vorkommen bezüglich des Umfangs der Taubheit fand auch bei der 1856 im Großherzogthum Heſſen vorgenommenen Zählung der Taubſtummen ſtatt. Es wurden daſelbſt 681 Individuen als ſtocktaub und 204 mit noch etwas Gehör bezeichnet. Allein die Ohrenärzte Itard und Schmalz wollen in dieſer Beziehung ein ganz anderes Verhältniß aufgefunden haben. Itard ſagt, daß nur ⅛6 der Taubſtummen völlig taub ſei, und Schmalz berechnet ¼⁄0 völlig taub, ²10 noch ſtarken Schall und ¼0 die laute Stimme, be⸗ ſonders die Vocaltöne eines Andern vernehmend.
Wir haben bei pos. III. geſehen, daß viele Kinder des Herzogthums erſt in ſpäteren Jahren nachdem ſie bereits im Beſitze einer ziemlich vorangeſchrittenen Sprache waren, durch Krankheiten das Gehör und in Folge deſſen auch die Sprache wieder verloren haben, und zwar: 16 im 4ten, 2 im 5ten, 13 im 6ten, 4 im 7ten und 3 im 9ten Jahre. Ich kann daher hier nicht unterlaſſen, die Eltern ſolcher Unglücklichen darauf aufmerkſam zu machen, daß ſie ſehr viel zur ganzen oder theilweiſen Erhaltung der bereits gewonnenen Sprache ihrer Kinder dadurch beitragen können, wenn ſie und ihre Angehörigen recht fleißig zum Geſicht derſelben ſprechen, d. h., recht langſam und deutlich ſo zu ihnen reden, daß die Kinder ihnen das Geſprochene vom Munde abſehen können. Man ſuche die mit der Sprache bezeichneten Gegenſtände, wenn es noch nöthig erſcheint, dem Kinde vor's Auge zu führen, um das Verſtändniß zu ermöglichen, und dulde dabei nie das Eintreten einer Zeichenſprache oder das ſogenannte Deuten, denn dieſes iſt nur ein Mittel zur gänzlichen Verlierung der Sprache. Nur auf dieſem Wege kann der Beſitz der ſchon gewonnenen Sprache möglichſt erhalten und das Weiterſchreiten zur völligen Taubſtummheit aufgehalten werden, während andern Falls die Sprache in der Regel bald faſt gänzlich verſchwunden iſt. Werden Kinder erſt in ihrem 6ten, 7ten oder gar noch ſpäteren Jahre durch Krankheiten taub, ſo ſorge man dafür, daß ſie nach vollſtändiger Geneſung unverzüglich in eine Taubſtummen⸗Anſtalt gebracht werden, weil dadurch nicht allein die vorhandene Sprache am ſicherſten erhalten, ſondern auch häufig im Intereſſe der Eltern die Unterrichtszeit abgekürzt werden kann.


