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als etwas den Verheiszungen Gottes Zugehöriges erscheint?“ Etwas zum Verheiszungsbunde„Hinzugefügtes“ aber, welches in Folge dieser Hinzufügung als etwas den Verheiszungen Gottes Zugehöriges erscheint, fällt offenbar unter den Gesichtspunkt eines„Zusatzes“ zum Verheiszungsbunde.“ Für die Erklärung von zν folgt hieraus, dasz es nach diesem seinem speciellen Zusammenhange synonym mit einem Worte ist, welches den Begriff eines solchen„Zusatzes“ in sich schlieszt. Dies ist aber das Wort 21 ⁄CG8. Wir nehmen daher keinen Anstand, unser zord seinem Contexte nach für synonym mit 271εαςες zu erklären. Die Verschiedenheit beider Ausdrucksweisen liegt eben darin, dasz dies zora der allgemeinere Ausdruck ist, während jenes 2mπG Co4sts der dem besonderen Zusammenhang entsprechende speciellere sein würde.
Nach diesen Erörterungen entsteht nun die weitere, für die Erklärung unseres Satzes so wichtige Frage, in welcher Beziehung die erxähnte Conclusion mit dem Satze V. 15 stehe. In Betreff dieses letzteren hatten wir oben nachgewiesen, dasz nach Maszgabe desselben in dem Nachfolgenden zweierlei zur Entwicklung kommen müsse: 1) nämlich, dem 0b⁴elς νσετιε entsprechend, der Satz:„das Gesetz ist keine A.ϑένπτμσσ des Verheiszungsbundes’: 2) aber, dem Snrα⁴εαoσεεα ent- sprechend, der weitere Satz: das Gesetz ist keine B/ν⁶³ε⁴αεασεέις des Verheiszungsbundes.“ Der erste dieser Sätze war nun, wie wir oben bereits dargethan hatten, in V 17 und 18 förmlich aufgestellt und bewiesen worden Rückständig erschien mithin nur noch der zweite Satz, und von diesem bemerkten wir, dasz V. 19 und 20 darauf abzweckten, die Entwicklung des- selben einzuleiten. Wie nun die Conclusion: 6 00„ v μοο τωασι³ 10 ƷmπταάeνάꝓÆ;ειόυ¶õQ⁸⁷ν⁷ο*εο; sich zu jenem noch rückständigen Satz verhält, ist nach dem Gesagten vollkommen klar: sie stellt denselben in Form einer Frage auf, die ihrem context-— mäszigen Sinne nach von den Worten:„6 00„ v6 ʃς 27101- L.εειι τυννν ε‿ιαασꝓένέκόσ τοο 9α˙0; substanziell nicht verschieden ist. Dasz aber Paulus jenen Satz gerade in dieser Form d. i. in der Form einer Frage ausspricht, war mit Nothwendigkeit im Gange der Beweisführung begründet. Aus dem 710 T.οαρμ⁴αςσεσ


