30
merken wollten, vorerst jedoch nicht entwickeln könnten. Wir meinen damit den Umstand, dasz Paulus weder bei ò„⁶εοσς 00 ½ G⁴αυο noch bei ⁰⁷ ⁴ noch endlich bei diœrα̈eνεi die Person, von welcher die betreffenden Handlungen ausgingen, ausdrücklich genannt hatte, obgleich eine solche Nennung nach V. 15 wohl zu erwarten gewesen wäre. Dem Ergebnisz unserer Auslegung von V. 20 gegenüber erscheint der Grund hiervon völlig klar: jener Engeltradition gegenüber hatte Paulus einen bestimmten Grund, speciell nachzuweisen, dasz derselbe Gott, welcher die Verheiszung gegeben habe, auch der Urheber des Gesetzes gewesen sei; diesem Nachweis aber würde er, wofern er schon vorher an den betreffenden Stellen Gott ausdrücklich genannt hätte, in wenig geschickter Weise lediglich vorgegriffen haben.
Vergleichen wir nun diesen Grund mit demjenigen, welchen Vogel annimmt, so zeigt sich, dasz der eine gerade das Gegen- theil des anderen ist. Nach Vogel nämlich will Paulus V. 20 nachweisen, dasz das Gesetz tiefer als die Verheiszung stehe, indem es als„Engel-, nicht als Gotteswerk“ zu betrachten sei. Seine Erklärung von V. 20, wie er dieselbe schlieszlich zusammenfaszt, lassen wir hier in seinen eigenen Worten folgen. IMenden wir, sagt er S. 532 ff., diese Sätze auf den Gegenstand der BErörtéerung des Paulus an, so ergeben sich folgende Satzreihen:„Mo ein Vermittler ist, da is: eine Mehrheit von Aduftraggéebern. Bei der Gesetz- gebung war ein Fermittler. Also war bei der Gesetzgebung eine Mehrheit von AHuftraggebern.“ Und weiter:„HBei der Gesetzgebung ist eine Mehrheit von luftraggebern vorhanden gewesen. Golt aber ist Einer. Also ist das Gesetz von einer von Gott verschiedenen Mehrheit ausgegangen.“ Dasz unter der Mehrheit die der Engel zu verstehen sei, hat man nach dem Früheren Feinen Grund zu bezweifeln. Daraus geht hervor, dass Paulus nur noch einmal deutlich machen wollte, er hielte die Gesetzgebung für Engelwerk und Engelgeschäft (in Unterschiedenheit von der Terursachung durch Gott),. und dasz er den Moses für den Vermittler, bevollmächtigten Vertreter der Engel(nicht Gottes), angesehen wissen wollte.


