Ueber die Bedeutung der lateinischen Partikel enim.
I.
Bremi bemerkt zu Nep. Praef. 6.„Der Lateiner brauche oft die Partikel eniin dann, wenn er einen geäuſserten Satz durch Beyspiele be- stättigen wolle, und man müsse daher in vielen Fällen übersetzen: zum Beyspiel.“ Das Irrige in dieser Behauptung zu zeigen, ist der Zwecl der nachstehenden Erörterungen.
II.
Das, was bewiesen werden soll, ist entweder die Wahrheit eines allgemeinen Erfahrungssatzes, oder irgend ein Charakter einer Thatsache. Im erstern Falle wird die Richtigkeit des allgemeinen Erfahrungssatzes durch Vorlegung aller oder mehrerer Thatsachen einer bestimmten Art, welche durch jenen in eine Einheit aufgefaſst sind, erhärtet, und die Rich- tigkeit des allgemeinen Erfahrungssatzes beruht sonach auf der Richtigkeit der einzelnen Fakten, von welchen er abgezogen ist. Im andern Falle wird der einer Thatsache beygelegte Charakter als mit derselben zu ver- knüpfend aus einer allgemeinen, von dem Verstande gedachten Regel er- schlossen, indem die Thatsache als das Besondere unter das Subjekt der Regel als das Allgemeine subsumirt und folglich das Besondere aus dem Allgemeinen erkannt wird.
III..
Wenn z. B Nepos a. a. O. behauptet:„manches, was bey den Griechischen Völkern als den Wohlstand beleidigend angesehen werde, sey dies noch Römischen Sitten keineswegs,“ so führt er fiür diese seine Behauptung folgende Thatsachen zum Beweise auf:„die Römerinn nimme Theil an Gastmaâlern, sie bewohnt den vordersten Theil des Hauses, sie


