Aufsatz 
Einige mathematische Aufgaben aus dem Unterrichtsstoff der Obersekunda und Prima des Gymnasiums : 2. Teil
Entstehung
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niſſe werden verlangt: 1. Fertigkeit im deutſchen ſinngemäßen Leſen und im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2. Fertigkeit, eine kurze Erzählung vollſtäudig zu wiederholen und ein deutſches Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuſchreiben; 3. Sicherheit in den vier Grund⸗ rechnungsarten mit ganzen Zahlen; 4. einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten des Alten und Neuen Teſtaments. Die Herren Geiſtlichen und Lehrer, die Schüler zur Aufnahme in das hieſige Gymnaſium vorbereiten, werden in dem Intereſſe ihrer Zöglinge erſucht, ſich bei ihrem Unterrichte der hier eingeführten Lehr⸗ und Übungsbücher zu bedienen und ſich überhaupt an den Gang des Gymnaſialunterrichts, auch im Deutſchen und in den ſog. Nebenfächern anzu⸗ ſchließen. Folgende Gedichte werden auswendig gelernt:

VI: 1. Siegfrieds Schwert(Uhland). 2. Der reichſte Fürſt(Kerner). 3. Des Knaben Berglied(Uhland). 4. Die Wacht am Rhein(Schneckenburger). 5. Lied eines deutſchen Knaben(Stolberg). 6. Einkehr(Uhland). 7. Der gute Kamerad(Uhland). 8. Die wandernde Glocke(Goethe). 9. Nationalhymne. V: 1. Die Rache(Uhland). 2. Morgen⸗ rot(Hauff). 3. Gelübde(Maßmann). 4. Schwäbiſche Kunde(Uhland). 5. Ein Friedhofsgang(Vogl). 6. Deutſcher Rat(Reinick). 7. Die Roſſe von Gravelotte(Gerok). 8. Hoffnung(Geibel). IV. 1. Der Poſtillon(Lenau). 2. Das Gewitter(Schwab). 3. Andreas Hofer(Moſer). 4. Der Lotſe(Gieſebrecht). 5. Der getreue Eckart(Goethe). 6. War⸗ nung vor dem Rhein(Simrock). 7. Das Grab im Buſento(Platen). 8. Deutſchland über alles(Hoffmann von Fal⸗ lersleben). U III: 1. Frühlingsglaube(Hoffmann von Fallersleben). 2. Das Schloß Boncourt(Chamiſſo). 3. Mutter⸗ ſprache(Schenkendorf). 4. Der Graf von Habsburg(äSchiller). 5. Das Glück von Edenhall(Uhland). 6. Der Sänger (Goethe). 7. Überfall im Wildbad(Uhland). 8. Die Loreley[Heine]. O III: 1. Prinz Eugen(Freiligratb]. 2. Des Sängers Fluch[Uhland]. 3. Die Bürgſchaft(Schiller). 4. Die Auswanderer(Freiligrath]. 5. Der Schatzgräber [Goethe]l. 6. Der Erlkönig[Goethe]. 7. Beſonders wichtige Stellen aus geleſenen Werken. UIl: 1. Die Kraniche des Ibykus(Schiller]. 2. Die Glocke(Schiller]. 3. Tells Monolog. 4. Einzelne Stellen aus geleſenen Dramen.

Im diesjährigen Bericht iſt von der Wiedergabe der durchgenommenen Lehraufgaben Abſtand genommen worden.(Min. Erl. v. 19. 12. 14.) Die Herren Geiſtlichen und Privatlehrer, die; Schüler für unſere Anſtalt vorbereiten, werden auf die früheren Jahresberichte verwieſen. Auch iſt der Unterzeichnete bereit, nähere Auskunft zu geben.

Das Schulgeld beträgt für die Schüler der drei oberen Klaſſen jährlich 160 Mark, für die anderen 140 Mark und wird in vierteljährlichen Raten anfangs Mai, Juli, Oktober und Januar vom Herrn Rendanten der Gymnaſialkaſſe im Gymnaſialgebäude erhoben; Tag und Stunde werden jedesmal bekanntgemacht. Man rechnet auf pünktliche Zahlung, damit nicht gegen ſäumige Zahler die Vorſchriften angewandt zu werden brauchen, die das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium in der neuen Kaſſenordnung bekanntgegeben hat. Schüler, die inner⸗ halb eines Vierteljahres ein⸗ oder austreten, haben den vollen auf dieſe Zeit entfallenden Schul⸗ geldbetrag zu entrichten. Das Schulgeld des ganzen Vierteljahres iſt für jeden Schüler zu zahlen, welcher nicht ſpäteſtens am erſten Tage des Vierteljahres von den Eltern bzw. deren Stellvertreter bei dem Direktor abgemeldet wird. 3

Jeder Schüler erhält bei der Aufnahme ein gedrucktes Exemplar der Schulordnung. Eltern, die ihre Söhne der Anſtalt übergeben haben, erkennen durch Unterſchrift die Schulgeſetze an.

Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt der vorherigen Genehmi⸗ gung des Direktors. Wenn ein Wechſel der Wohnung beabſichtigt wird, iſt rechtzeitig die Erlaubnis des Direktors einzuholen.

Die Penſionsgeber haben die Pflicht, das Lehrerkollegium in der Handhabung der Schul⸗ zucht zu unterſtützen, ihre Pflegebefohlenen zur Beobachtung der Schulgeſetze(vgl.§ 6, 8, 13, 15, 16, 19, 20) und beſonders zur gewiſſenhaften Erledigung der Aufgaben anzuhalten. Dasſelbe erwartet die Schule auch von den Eltern der einheimiſchen Schüler während des ganzen Jahres.

Zum Zwecke eines gedeihlichen Zuſammenwirkens von Schule und Haus ſind die Lehrer der Anſtalt und der Unterzeichnete ſtets bereit, über die Klaſſenleiſtungen und das Verhalten der Schüler perſönlich Auskunft zu geben. Auswärtige Eltern und deren Stellvertreter tun gut daran, ſich einen Tag vorher ſchriftlich anzumelden, wenn es ſich um die Geſamtleiſtungen und das Geſamtverhalten eines Schülers handelt. Der Klaſſenleiter iſt dann in der Lage, ſeine Amtsgenoſſen zu fragen. Bei der Wichtigkeit vertrauensvoller, perſönlicher Ausſprache werden die Angehörigen der Schüler dringend gebeten, dieſe Beziehungen zur Schule nicht erſt kurz vor Erteilung der Zeugniſſe oder, was ſchon vorgekommen iſt, im letzten Tertial, ſondern bei