Aufsatz 
Einige mathematische Aufgaben aus dem Unterrichtsstoff der Obersekunda und Prima des Gymnasiums : 2. Teil
Entstehung
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II. Mitteilungen

aus den Verfügungen der vorgeſetzten Behörde.

Berlin, 1. Auguſt 1914. Ein Miniſterialerlaß ordnet Notreifeprüfungen an für dieje⸗ nigen Primaner, die mindeſtens im 3. Halbjahre der Prima angehören und in das Heer eintreten.

Berlin, 1. Auguſt 1914. Ein Miniſterialerlaß ordnet an, daß auf Antrag der Eltern Schüler zu Erntearbeiten zu beurlauben ſind, wenn die Bergung der Ernte gefährdet iſt.

Berlin, 10. Auguſt 1914. Nachdem ſich ein Überangebot von Arbeitskräften für die Erntearbeiten herausgeſtellt hat, ſoll nach einem Miniſterialerlaß mit der Erteilung von Ernte⸗ urlaub an Schüler zurückgehalten werden.

Im Auguſt und September wurde ferner durch eine Reihe von Miniſterialerlaſſen die Verleihung des Zeugniſſes der Reife für die nächſthöhere Klaſſe bzw. des Zeugniſſes der wiſſen⸗ ſchaftlichen Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt an diejenigen Unterprimaner und Oberſekundaner bzw. Unterſekundaner geregelt, die in das Heer eintreten.

Berlin, 4. September 1914. Ein Miniſterialerlaß gibt Richtlinien für die Beteiligung der Schule an der militäriſchen Vorbereitung der Jugend während des mobilen Zuſtandes.

Caſſel, 5. Oktober 1914 und 30. Oktbr. 1914. Das Königl. Provinzial⸗Schulkollegium gibt Anweiſungen über die Zulaſſung ſolcher Schüler, die Angehörige feindlicher Staaten ſind.

Berlin, 2. November 1914. Der Verkauf von Kreuz⸗Pfennig⸗Marken durch Schüler wird durch einen Miniſterialerlaß genehmigt und geregelt.

Berlin, 5. November 1914 und 17. Dezbr. 1914. Durch zwei Miniſterialerlaſſe werden die Lehrer aufgefordert für die Maßnahmen des Reiches bezüglich der Brotverſorgung nach Kräften einzutreten.

Berlin, 10. November 1914. Im Zentralblatt für die geſamte Unterrichtsverwaltung ſoll eine Gedächtnistafel aller im Kriege gefallener oder geſtorbener Angehörigen der Schulen veröffentlicht werden.

Berlin, 21. November 1914. Miniſterialerlaß betr. Beteiligung der Schulen an den Goldſammlungen für die Reichsbank.

Caſſel, 29. Dezember 1914. Die Ferienordnung für das Schuljahr 1915 lautet für unſere Anſtalt: Oſterferien 1915 von Mittwoch, den 31. März 1915 bis Donnerstag, den 15. April 1915; Pfingſtferien von Freitag, den 21. Mai) bis Dienstag, den 1. Juni; Sommer⸗ ferien von Freitag, den 16. Juli*) bis Dienstag, den 17. Auguſt; Herbſtferien von Sonnabend den 2. Oktober bis Donnerstag, den 14. Oktober; Weihnachtsferien von Dienstag, den 21. De⸗ zember*) bis Mittwoch, den 5. Januar; Beginn der Oſterferien 1916 Freitag, den 14. April 1916.

III. Zur Geſchichte der Anſtalt.

1. Veränderungen im Lehrerkollegium.

Das Schuljahr begann am 21. April. Eine empfindliche Lücke im Lehrerkollegium hatte ſich am Schluß des letzten Schuljahres aufgetan durch die Berufung des bisherigen katholiſchen Religionslehrers, Herrn Profeſſors Reuß, als Domkapitular und Geiſtlicher Rat nach Limburg. Fünfzehn Jahre lang, von Oſtern 1899 bis Oſtern 1914, hat er als Nachfolger des vormaligen katholiſchen Religionslehrers, des Oberlehrers Dr. Kilian, des jetzigen Herrn Biſchofs von Limburg, mit großem Eifer und Geſchick als Lehrer und Erzieher in wichtiger und einflußreicher

*) Der Unterricht iſt an dieſem Tage unverkürzt durchzuführen.