Aufsatz 
Die Lehre vom Gedächtnis mit besonderer Berücksichtigung der kindlichen Entwicklung
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Geographie. 2 St. Die wichtigſten, geographiſchen Begriffe. Die alte Welt(Daniel, Leitfaden, 1. Curſus). Frau Stern.

Rechnen. 4 St. Schriftlich: Numerieren im höheren Zahlenkreiſe. Die 4 Grundrechnungs⸗ arten in unbenannten ganzen Zahlen. Reſolvieren und Reducieren. Addition und Subſtraktion mehrfach benannter, ganzer Zahlen. Kopfrechnen.(A. Böhme, II. und III. Heft). Frl. E. Meier.

Naturgeſchichte. 2. St. Im Sommer: Repräſentanten von Pflanzenfamilien mit einfacherem Bau. Im Winter: Die wichtigſten Ordnungen der Säugetiere.(Schilling, Tierreich). Frank.

Schreiben. 3 St. Müller II.

Techniſcher Anterricht. 4 a) Turnen: Der Turnunterricht wurde in den ſechs Klaſſen der höheren Töchterſchule in fünf Abteilungen in je 2 Stunden wöchentlich gegeben. Dispenſiert waren ün Ganzen 5 Schülerinnen. Schulz. a) Geſang. Fünf Abteilungen und eine Chorgeſang⸗Abteilung, zu welcher die Klaſſen I V. vereinigt waren; in I, II, III je eine, in IV, V, VI je 2 St. wöchentlich außer der Chorgeſangſtunde. Kunkel.

D. Die Vorſchule

der höheren Töchterſchule hat drei Klaſſen; ſie befolgt bis auf den Religionsunterricht, bei welchem das Hebräiſche erſt in der erſten Klaſſe begonnen wird, den Lehrplan der Vorſchule der Realſchule mit folgenden Modifikationen: 1) in II. und I. Klaſſe fällt der hebräſche Unterricht weg. Das Leſen des Hebräiſchen wird in der erſten Klaſſe begonnen und es wird je ein Teil der zwei Bibelſtunden darauf verwendet. 2) in II. und I. werden je 2 Stunden wöchentlich auf den Unterricht in weiblichen Handarbeiten ver⸗ wendet. Klaſſenlehrerin in I Frl. E. Meier, in II Frl. J. Meier, in III Frau Stern.

II. Verfügungen der vorgeſetzten Behürden.

K. P. S. C. 1884 April 25. läßt ein Exemplar der von demſelben unter gleichem Datum erlaſſenen neuen Ferienordnung, ſowie die auf dieſelbe bezügliche Verfügung von gleichem Datum zur Kenntnisnahme zugehen, mit der Veranlaſſung, dahin zu wirken, daß auch an dieſer Schule, ſoweit es die eigenartigen Verhältniſſe derſelben geſtatten, die im übrigen für die höheren Schulen des Regierungs⸗Bezirks Wiesbaden eingeführte Ferienordnung zur Durchführung gelange. Binnen 8 Wochen ſoll von dem Direktor ein Plan eingereicht werden, aus welchem zu erſehen iſt, welche Ferienordnung für dieſe Schule bis auf weiteres als wünſchenswerth erſcheint. Die Jahresſumme darf 10 ½ Wochen nicht überſchreiten.(Die neue Ferien⸗ ordnung,welche thunlichſt auf die ſeiner Zeit über Einführung einer neuen Ferienordnung unſeres Amts⸗ bereichs erſtatteten Berichte Rückſicht genommen, beſtimmt: Oſterferien 2 ½ Wochen, der Anfang wird jährlich vom K. P. S. C. feſtgeſetzt und zwar je nachdem Oſtern früher oder ſpäter fällt, auf Sonntag Palmarum oder auf Donnerſtag vorher. Pfingſtferien: 1 Woche, vom Sonnabend vor Pfingſten bis zum Trinitatisfeſte. Große Ferien: 5 Wochen vom 15. Auguſt ab kfällt der 19. September auf einen Sonnabend, ſo beginnt der Unterricht erſt am folgenden Montage] Weihnachtsferien: 14 Tage, vom 23. December mittags ab,(fällt der 7. Januar auf einen Sonnabend, ſo beginnt der Unterricht erſt am folgenden Montage.)])