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Schulnachrichten.
I. Lehrverfaſſung der höheren Bürgerſchule. A. Cehrerkollegium.
Durch Verfügung der Königlichen Regierung vom 3. April 1867 ad Num. Reg. 10,024 wurde Herr Reallehrer Ludwig Roth, nachdem er ſeit Herbſt 1862 an der Anſtalt thätig geweſen, mit Verſehung der Stelle eines Realoberlehrers an der Realſchule zu Idſtein beauftragt. Lehrer und Schüler ſahen ihn ungern aus ſeinem bisherigen, mit gutem Erfolg geſegneten Wirkungskreiſe ſcheiden. Zufolge Verfügung Königlicher Regierung vom 1. Mai 1867 iſt darauf der Privatlehrer Herr Karl Heuß von Breckenheim mit Verſehung einer Lehrerſtelle an der höheren Bürgerſchule proviſoriſch beauftragt worden. Ferner erfolgte durch die Königliche Regierung d. d. 18. Mai 1867 ad Num. Reg. 14, 192 die Ernennung des Herrn Kollaborator Weldert am hieſigen Königlichen Gymnaſium zum ordentlichen Lehrer an der höheren Bürgerſchule, womit die Schule eine Lehrkraft wieder erhielt, die ſchon einmal— von Oſtern 1859 bis dahin 1860— an derſelben beſchäſtigt geweſen war.
Das Lehrerkollegium beſteht demnach jetzt aus folgenden Mitgliedern:
1) Dirigent und erſter Lehrer Rektor Polack.
2) Oberlehrer Dr. Krebs.
3) Oberlehrer Dillmann.
4) Ordentlicher Lehrer Magnin, insbeſondere für das Franzöſiſche. 5) Ordentlicher Lehrer Weldert.
6) Ordentlicher Lehrer Roßbach.
7) Zeichenlehrer Müller.
8) Lehrer Wickel, zugleich Geſanglehrer.
9) Lehrer Stahl, zugleich Turnlehrer. 10) Lehrer Heuß.


