Haus oder Schule?— oder Haus und Schule?
Erläntert durch Mittheilungen ans der Bildungsgeſchichte Göthes und Schillers. Von dem Direktor Dr. Löſchin. 3
Mo— und ſo geſchieht es ja doch in der Regel— an der Erziehung und Ausbildung des Menſchen in zwei neben einander ſtehenden Werkſtätten, dem Hauſe und der Schule, und zwar in ſo kurzen Zwiſchenräumen abwechſelnd, daß man ſagen kann gleichzeitig, gearbeitet wird; da iſt es ſehr natürlich, daß, wenn auch in dem günſtigen Falle des Gelingens jede von beiden allenfalls dazu geneigt iſt, das Verdienſt mit der andern zu theilen, doch bei einem ungünſtigen Reſultate ſowohl dieſe als jene die Schuld von ſich ablehnt und ſie der andern zuſchiebt. Beide be⸗ ſchuldigen ſich dann gegenfeitig des Mangels an treuer und ſorgfältiger Beaufſichtigung, und entweder einer zu großen Strenge, oder einer zu ſchwachen Nachſicht. Jede klagt darüber, daß ihr die andre gar zu ſtörend entgegengewirkt, ſie durch ſchädlichen Einfluß um den Erfolg ihres Bemühens ge⸗ bracht, ihr das Unkraut unter den Weizen geſtreut, und ſo ihr die Erndte, die ſie von ihrer Aus⸗ ſaat zu erwarten gehabt, leider verdorben habe. Die Schule findet dieſe verderblichen Einwirkun⸗ gen in den zu häufig dargebotenen und zu übel gewählten Genüſſen, die das Elternhaus den Kin⸗ dern, zu einer Zeit, wo dieſe unzerſtreut für die Unterrichtsſtunden arbeiten ſollen, darbietet; in der größtentheils dadurch veranlaßten, alle Fortſchritte hemmenden, Unregelmäßigkeit, womit dieſe Stunden beſucht werden; in dem Bemühen ſo mancher Eltern, ihre Kinder gegen jedes Zwangs⸗ mittel, deſſen Anwendung der Lehrer für nöthig hält, entweder durch ſchwer abzulehnende Bitten, oder wohl gar durch ungeſtüme Forderung und eigenmächtiges Dazwiſchentreten in Schutz zu neh⸗ men; in der Geneigtheit dieſer Eltern, ihren Kindern mehr als den Lehrern derſelben zu glauben; den letzteren Parteilichkeit, Beſtechlichkeit, Sorgloſigkeit und jede andre Art von Geyiſſenloſtgkeit zuzutrauen, und ſie ihnen wohl gar in der rückſichtsloſeſten Weiſe mündlich oder ſchriftlich zum Vorwurfe zu machen. Das Elternhaus führt dagegen die Klage, daß der Lehrer in dem großen Kreiſe der ihn umgebenden Schüler den einzelnen nach ſeiner eigenthümlichen Beſchaffenheit, ſeinem beſondern Bedürfniſſe und Allem, was gerade für ihn erſprießlich wäre, nicht beobachten, erkennen und berückſichtigen könne; daß er in einem ſo weiten Kreiſe dieſem einzelnen auch von Seiten des Her⸗ zens gar zu fern und fremd bleibe, und nur einen ſehr geringen Theil des Intereſſes für ihn hege, 1


