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Einige Gedanken zu einer wirksamen Pflege des deutschen Unterrichtes auf Gymnasien sollen die folgenden Seiten enthalten. Keineswegs ist es meine Absicht eine so wichtige Frage nach alle Teilen zu erörtern; wenn ich auch nur einen geringen Beitrag zur Lösung der selben liefere, bin ich über alle Maßen belohnt.
Das Ziel des Unterrichts im Deutschen auf Gymnasien.
Die Seiten 319 und 320 der Verordnungen und Gesetze für die höheren Schulen in Preußen von Dr. L. Wiese, Berlin 1875, enthalten einen Lehrplan für den deutschen Unter- richt mit der Bemerkung Seite 317, derselbe habe nicht die Bedeutung eines Normalplans, son- dern eines gebilligten Beispiels der Ausführung der allgemeinen Lehrordnung. Das letzte Ziel des deutschen Unterrichts ist in demselben nicht ausgesprochen, vermutlich, weil es sich mit den Anforderungen im Abiturientenexamen deckt. Seite 198 der Sammlung findet sich: Das Zeugnis der Reife ist zu erteilen, wenn der Abiturient das Thema für den Aufsatz in der Mutter- sprache in seinen wesentlichen Teilen richtig aufgefaßt und logisch geordnet, den Gegenstand mit Urteil entwickelt und in einer fehlerfreien, deutlichen und angemessenen Schreibart darge- stellt, überdies einige Bekanntschaft mit den Hauptepochen der Litteratur seiner Muttersprache besitzt. Auffallende Verstöße gegen die Richtigkeit und Angemessenheit des Ausdruckes, Un- klarheit der Gedanken und erhebliche Vernachlässigung der Rechtschreibung und der Inter- punktion begründen gerechte Zweifel über die Befähigung des Abiturienten.
Seite 196 findet sich noch die Bemerkung: Eine mündliche Prüfung in der deutschen Sprache und Litteratur findet nicht statt. Bei den fremden Maturitätsaspiranten sind dagegen auch aus diesen Fächern(Französisch, Naturbeschreibung, Physik) Fragen zu stellen, welche sich im Deutschen an den gelieferten Probeaufsatz, oder an ein vorzulegendes Lesestück an- schließen können.
Diese Anforderungen kann gewiß kein Kundiger für zu hochgegriffen erklären, zumal, wenn man noch die Bestimmung, die sich Seite 191 findet, hinzunimmt: Von den Aufgaben für die Aufsätze muß alles ausgeschlossen bleiben, worüber die Abiturienten ihrer Altersstufe gemäß mit eigener Einsicht oder Erfahrung zu urteilen nicht imstande sind. Es ist ferner darauf zu achten, daß die Themata nicht zu allgemein gefaßt werden, sondern die Aufmerksamkeit auf ein bestimmt begrenztes Gebiet lenken. Als Zweck des deutschen Aufsatzes wird bezeichnet die Ermittelung der Fähigkeit des Abiturienten, einen ihm bekannten Gegenstand mit eigenem Urteil aufzufassen und wohlgeordnet, in klarer, richtiger, gebildeter Sprache darzustellen.
Nach dem Angeführten liegt der Schwerpunkt der Anforderungen im Deutschen in der deutschen freien Arbeit, nur einige Kenntnis der Litteratur in ihren Hauptepochen wird ver- langt; daß auf sie nur ein geringes Gewicht gelegt wird, zeigt die Bestimmung für die Abitu- rienten, welche sich der Maturitätsprüfung unterziehen, ohne das Gymnasium besucht zu haben. Bei ihnen könne die mündliche Prüfung sich an den gelieferten Probeaufsatz oder an ein vor- zulegendes Lesestück anschließen. In beiden Fällen wird also zu ermitteln sein, ob der Abi- turient einen Gedanken klar auszusprechen vermag und den Inhalt eines gelesenen Abschnittes zusammenfassend wiederzugeben versteht. Nur in dem Falle, daß das Thema eine litterarische Frage behandelte, wird der prüfende Lehrer Gelegenheit haben, auch den Stand der Kenntnisse
des Abiturienten in der deutschen Litteratur zu erkennen. 1*


