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Absichtlichkeit hervorgegangene anzusehen. Denn wollte Paulus. wie nach Maszgabe des ² Qm‿πιιιιαdοσεu doch wohl zu erwarten war(s. I, 7), nunmehr den Satz aufstellen: „Das Gesetz ist ebensowenig eine rτναᷣtaẽς des Ver— heiszungsbundes,“ so konnte er zu demselben wohl nicht leichter und nicht kürzer gelangen, als wenn er zunächst einen Gedanken aussprach, der einen so zweideutigen Sinn hatte, wie dies bei dem vorliegenden der Fall war. Brauchte er doch diesen Gedanken nur so zu benutzen, dasz er aus dem unterstellten falschen Sinn desselben einen Schlusz zog, der sich deutlich als einen irrigen zu erkennen gab, eben des- halb aber als falsch abgewiesen wesentlich dazu dienen muszte, den wahren Sinn nur um so nachdrücklicher hin- zustellen! Ob nun dieser Gang der Beweisführung— m. E. ein höchst natürlicher— hier wirklich befolgt sei, kann erst aus dem weiteren Zusammenhange klar werden. Vor- läufig jedoch sei hier schon bemerkt, dasz ich die offenbare Zweideutigkeit, welche an den Worten: 10πνντπταοασ⁵⁴ς ⁷ας. rroooer. dem Gesagten zufolge haftet, als den eigentlichen Angelpunkt der nachfolgenden Beweisführung ansehe.
4) Das Geς— ryppelrch(in welchem Satze der Dativ ein Dativ der Relation*) ist) sagt in Bezug auf das 10 ndεοαε⁴αεσν Jdowv sehr deutlich, es habe dieser Zweck nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich nur für so lange gelten sollen, bis der verheiszene Same d. i. bis Christus käme und mit ihm die Verheiszung erfüllt würde. Selbstverständlich sollte mit dem Eintreten dieses Zeitpunktes das Gesetz nur aufhören, dem durch T. ⁴σαχ[ρέ⁴ασααν*ν. be-
*) Wörtlich, aber undeutsch würde hiernach die Uebersetzung lauten:„mit Rücksicht auf welchen verheiszen worden ist.“ In
freierem Ausdruck heiszt dies:„auf den die Verheiszung geht.“


