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Deputation, welche gebildet war aus dem Großkanzler, dem Rector, dem Carzleiſecretär, als ſtändigen Mitgliedern, und aus noch vier Mitgliedern, von denen zwei Profeſſoren der Univerſität ſein mußten, die beiden anderen meiſtens Nobili waren.
Großkanzler war ein durch Viſſenſchaft ausgezeichneter Geiſtlicher, in der Regel der Erzbiſchof oder Biſchof; er wurde vom König auf Lebenszeit ernannt.
Der Rector wurde aus den fünf Candidaten, welche die Profeſſoren der fünf Facultäten in Gemeinſchaft für jede Facultät wählten, vom König ernannt auf drei Jahre, oft auch auf Lebenszeit.
Der Canzlei⸗Secretär wurde von der Deputation aus den älteſten und verdienteſten Profeſſoren der Univerſität gewählt, dem König vorgeſchlagen und von demſelben dann auf Lebenszeit ernannt.
Die vier zeitweiligen Mitglieder wurden von der Deputation auf vier Jahre erwählt, zwei aus den Profeſſoren der Univerſität, zwei andere im Einverſtändniß mit dem Intendenten der Provinz(deſſen Stellung kann mit der eines preußiſchen Ober⸗ Präſidenten verglichen werden). Jedes Jahr ſchied ein Mitglied aus; die Deputation ſchlug dann drei Perſonen der Regierung vor, aus denen dieſelbe eine ernannte.
Die Deputation der Univerſität Palermo war zugleich die oberſte Studien⸗ Eommiſiion für ganz Sieilien.
Die Deputation hielt wöchentlich einmal Sitzung, und jedes Mitglied derſelben hatte ſein beſonderes Verwaltungsfach.
Der Großkanzler war Präſident, er ſollte die Univerſität und alle Unterrichts⸗ und Erziehungs⸗Anſtalten der Provinz vertreten und ſchützen, namentlich auch ihre Gebäude, Sammlungen und Stiftungen.
Der Rector überwachte die Univerſität in allen ihren Gliedern, Profeſſoren ſowohl wie Studierende. Er ſelbſt hielt


