Aufsatz 
Erzbischof Willigis von Mainz in den ersten Jahren seines Wirkens. Geschichtliche Abhandlung
Entstehung
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VIII

f. Vebersicht über die Lehrgegenstände.

Klassen und Stunden. Fächer. 1 I II II III III sup. inf. sup. inf. sup. inf. Summa. Religion 2 2 2 2 2 10 Deutsch 1 2 2 3 3 15 2 2 Lateinisch 10 10 10 11 11 11 63 Griechisch 6 6 6 6 6 6 36 Französisch 2 2 2 2 2 10 Hebrãisch 2 2 2 6 Mathematik 4 4 4 4 4 4 24 Pus 2 2 eographie

Geschichte 3 3 3 3 3 17 Singen 1 1 1 1 1 1 6 ZLeichnen 8 Schönschreiben 1 11 1 4 Turnen 6 Tanzen 12

Summaſ 35 35 32 33 31 33] 219

II. Verordnungen und Bekanntmachungen des Königlichen Provinzialschulcollegiums.

1) Durch Generalrescr. vom 27. Juni 1859 wird auf den im October wieder beginnenden Cursus der Königl. Central-Turnanstalt in Berlin aufmerksam gemacht und dessen Benutzung von Seiten junger Schulmänner, welche später den Unterricht in der Gymnastik an Gymnasien etc. übernehmen wollen, oder auch schon fungirender Turnlehrer, welche sich weiter vervollkommnen wollen, empfohlen. Dabei wird zugleich für einzelne Eleven unter besonderen Umständen eine ihnen den Aufenthalt in Berlin erleichternde Unterstützung in Aussicht gestellt.

2) Durch Generalrescript vom 24. September werden die Vorstände der Gymnasien erinnert, bei der Aufnahme von Schülern, die von andern Gymnasien kommen, namentlich von solchen, die von Seiten ihres sittlichen Betragens, ihres Fleisses und ihrer Fortschritte durch das Abgangs- zeugniss des andern Gymnasiums nicht empfohlen werden, hinsichtlich des ihnen anzuweisenden Platzes mit Sorgfalt und Strenge zu verfahren.

3) Unter dem 18. Januar 1860 wird die Anordnung getroffen, dass solchen Schülern, welche an der Abiturientenprüfung Theil genommen, sie aber nicht bestanden haben, auf ihr oder ihrer Augehörſfen Verlangen statt des Zeugnisses der Nichtreife auch ein gewöhnliches Abgangszeugniss ausgestellt, in dasselbe aber am Schluss die Anmerkung aufgenommen werden soll, dass sie die Abiturientenprüfung nicht bestanden haben.

4) Durch Generalrescript vom 20. Februar wird den Directoren evangelischer Lehranstalten die hrmächüſene ertheilt, sofern nicht besondere Bedenken entgegenstehen, den dreihundert- jährigen Todestag Philipp Melanchthons durch eine besondere Schulfeier zu begehen.

5) Unter dem 11. April werden die Directoren auf Anlass eines Rescripts des Herrn Unter-