Aufsatz 
Henricus Petreus Herdesianus und die Frankfurter Lehrpläne nebst Schulordnungen von 1579 und 1599. Eine kulturhistorische Studie
Entstehung
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22.

begann in Schöllkrippen und endete in Miltenberg, so daß jenes herrliche Waldgebirge fast in seiner ganzen Länge durchquert wurde. Das erste Nachtquartier wurde in Lichtenan genommen; ein Teil der Schüler mußte hier in Massenquartiern untergebracht werden. Die zweite Nacht wurde in dem freundlichen Elsava verbracht, wo der geräumige Saal die Möglichkeit bot, mancherlei Kurzweil zu veranstalten und insbesondere zwei heitere Lustspiele aufzuführen, die von Schülern verfaßt waren. Allen Teilnehmern wird diese Fußreise in freundlicher Erinnerung bleiben.

Die Schüler der mittleren Klassen machten in denselben Tagen zweitägige Turnfahrten nach ver- schiedenen Orten des Odenwaldes und des Spessart. Das Sedanfest dagegen fiel in diesem Jahre aus.

Am 18. Januar fand die Feier des 200-jährigen Jubiläums des Königreichs Preußen statt(S 19); Herr Oberlehrer Dr. Schwemer hielt die Festrede.

5. Die Durchführung des Frankfurter Lehrplanes.

Mit dem Ende des laufenden Schuljahres werden die ersten Klassen, die nach dem neuen Lehrplane unterrichtet worden sind, die Anstalt verlassen. Am 14. und 15. März fand unter dem Vorsitze des Herrn Geheimen Regierungs- und Provinzial-Schulrates D. Dr. Lahmeyer die Reifeprüfung statt. Wegen ihrer besonderen Bedeutung wohnte ihr im Auftrage des Herrn Ministers Herr Geheimer Ober-Regierungsrat und vortragender Rat im Ministerium Dr. Köpke bei. Vertreter der städtischen Schulbehörde war der Vorsitzende des Kuratoriums Herr Stadtrat Grimm. Von den 38 Schülern der beiden Oberprimen wurden 22 von der mündlichen Prüfung befreit; einem Schüler konnte die Reife noch nicht zugesprochen werden; die sämtlichen übrigen bestanden die Prüfung. Um ein Bild von dem Wissensstand der gesamten Klassen zu gewinnen, hatten die beiden erstgenannten Herren, sowie Herr Geheimer Ober-Regierungsrat und vortragender Rat im Ministerium Gruhl am 13. März eine Vorprüfung, ein Tentamen abgehalten.

Den Ausfall dieser ersten Reifeprüfung der nach dem Frankfurter Lehrplane vorgebildeten Klassen darf man wohl als ein günstiges Ergebnis der bisherigen Bemühungen betrachten, besonders wenn man Folgendes in Erwägung zieht: Von den sämtlichen Schülern der beiden jetzt abgehenden Klassen sind in den 9 Schauljahren, von Sexta bis Oberprima, im ganzen nur 7 Schüler nicht versetzt worden; 2 blieben in der Quarta zurück, 3 am Schluß der Untertertia, 1 in der Obertertia, 1 in der Obersekunda. Die 5 erstgenannten gingen auf Realschulen über, der letztgenannte trat ins bürgerliche Leben. An vier Versetzungsterminen(1893, 1894, 1898 und 1900) rückten alle Schüler ohne Ausnahme auf. Diese besondere Milde in der Versetzung wurde geübt, weil es sich darum handelte festzustellen, ob sich der neue Lehrplan auch mit Schüler von mäßiger Begabung durchführen lasse. Der Hinweis auf diesen Thatbestand genügt wohl, um den Einwand zurückzuweisen, der uns manchmal entgegen- gehalten worden ist, daß unsere Schüler eine besondere Auswahl, eine Elite, darstellten. Auch daß sie mit Arbeiten besonders belastet gewesen seien, wird niemand, der die Verhältnisse kennt, behaupten. Eine beträcht- liche Zahl hat Zeit gehabt, sich am wahlfreien Unterricht des Englischen und des Zeichnens zu beteiligen. Nicht wenige haben sich in der Musik ausgebildet und es zum Teil zu höchst erfreulicher Fertigkeit in dieser Kunst gebracht. Auch die körperlichen iibungen sind eifrig gepflegt worden. Nach diesen Erfahrungen scheint die Schlußfolgerung berechtigt, daß sich dieser Lehrgang überall da bewähren wird, wo man treu und gewissen- haft arbeitet.

Inzwischen sind infolge der Schulkonferenz, die im Juni 1900 in Berlin tagte, und auf Grund der Allerhöchsten Ordre vom 26. November einige Anderungen auch in unserem Lehrplane ins Auge gefaßt worden (S. S. 19). Dem Französischen wird 1 Stunde in III,, der Geschichte und Erdkunde 2 Stunden in IV und 1 Stunde in III und der Naturgeschichte 1 Stunde in IV zugelegt. Ferner wird der englische Unterricht und ebenso der Hebräische wieder mit je 2 Stunden von Obersekunda an beginnen. Die Allerhöchste Ordre vom 26. November stellt in Aussicht, daß es den Gymnasien ermöglicht werden soll, von Obersekunda ab den französischen Unterricht, der bis dahin obligatorisch war, fakultativ zu machen und an seine Stelle das Englische als obli- gatorisches Fach einzusetzen. Ob diese Anderung für unsere Anstalt eingeführt wird, ist noch nicht entschieden. Die Vermehrung der Stunden wird dem Französischen, der Natur- und Erdkunde, besonders aber dem Geschichtsunterrichte zu gute kommen, dessen Lehrgang nunmehr von einigen Mängeln befreit werden kann, die in ihm bisher nicht zu leugnen waren.