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wöhnen, und durch ihre Reden und Handlungen dazu beitragen, dass Alles, was die Schule gebietet oder verbietet, von diesen geachtet und befolgt werde. Durch die Uebergabe ihrer Kinder an die Anstalt übernehmen sie stillschweigend diese Verpflichtung.
Wenn in Vorstehendem das Unpädagogische und Zweckwidrige des Tadels gegen die Einrichtungen der Schule und ihre Lehrer in Gegenwart der Schüler hervorgehoben ist, so soll damit keineswegs gesagt sein, dass das Kind recht- und schutzlos dieser gegenüber stehe. Gewiss darf der Vater sein Kind gegen jedes Unrecht, auch wenn es ihm in der Schule widerfahren sein sollte, in Schutz nehmen; allein solange als möglich muss er anneh- men, dass ein gewichtiger Grund die Lehranstalt bei ihren Anordnungen oder den Lehrer bei der Ertheilung von Verweisen oder Strafen bestimmt habe. Damit muss er die Klagen seines Kindes zuerst zurückweisen, dann aber bei dem Lehrer selbst sich Aufschluss holen und nur gegen ihn oder die ihm vorgesetzte Behörde seine Bedenken und seine abweichende Meinung aussprechen. Der Schüler darf in seinem Lehrer ebensowenig einen Tyrannen er- blicken, wie in seinem Vater, er darf ihn nicht als den Verkümmerer seiner Jugendfreuden fürchten und hassen. Achtung und Liebe muss das Band sein, welches ihn an ihn knupft, denn nur an diesem kann er auf dem Pfade der Wissenschaften geleitet und auf die Bahn gebracht werden, die er später selbstständig verfolgen muss. Die Achtung, welche die Eltern dem Lehrer zu Theil werden lassen, wird immer auf die Achtung, welche die Kinder vor ihm haben, von dem grössten Einflusse sein und seine Wirksamkeit erhöhen.
Noch auf zwei für die Erziehung höchst wichtige Punkte glaube ich hier die Eltern um so mehr aufmerksam machen zu müssen, weil ohne ihre Mithilfe die Schule wenig dafür thun kann, ich meine die Beaufsichtigung des Umgangs, auf welchen ich oben schon einmal hin- gewiesen habe, und die Ueberwachung der Leklüre des Schülers.
Ebenso einflussreich, oft noch einflussreicher als das Beispiel der Eltern zeigt sich in der Verleitung zum Bösen der Umgang des Kindes mit rohen Menschen, ungebildetem Gesinde und verdorbenen oder doch leichtsinnigen Altersgenossen. Es nimmt bei seinem Nachahmungs- trieb nicht nur deren Rohheiten und Untugenden an, sondern es wird auch durch ihre meistens von Selbstsucht und Eigennutz geleitete Behandlung zu manchen Fehlern gebracht, deren Quelle oft unerklärlich bleibt. Wie häufig ist Eigensinn die Folge der Nachgiebigkeit der Wärterinnen, die, um Ruhe zu haben, dem Kinde allen Willen thun! Wie oft liegt der Grund der Anmassung und des Stolzes in der Umgebung, die dem Knaben des reichen oder ange- sehenen Mannes schmeichelt. Durch solche Erziehungsfehler gibt Mancher in seinem späteren Leben Anstoss, wird gemieden, gar verachtet, unzufrieden mit sich und der Welt und fühlt sich im höchsten Grade unglücklich. Und wenn er sich auch später von diesen Fehlern viel- leicht frei macht, so geschieht es meistens nur mit grosser Mühe und Anstrengung und nach manchen bitteren Erfahrungen, die ihm alle hätten erspart werden können. Die Eltern haben
daher den Umgang ihrer Kinder mit der grössten Sorgfalt zu überwachen; aber nicht selten 3


