entgegenſteht, wird dann von ſelbſt ſich heben. Den Realſchulen hat die ſelbſt jetzt noch nicht allenthalben aufgegebene Anſicht, daß Lehrer, welche nicht genug gebildet ſind, um den Unterricht an einem Gymnaſtum zu geben, immer noch geei
net ſeien, um an einer Realſchule mit Erfolg zu wirken, vielfachen Nachtheil ge⸗ bracht; und doch möchte es, wenigſtens jetzt noch, weit ſchwerer ſein, tüchtige Real⸗ lehrer zu finden, als tüchtige Gymnaſiallehrer, weil die Vorbildungsanſtalten für ſie bisher geſehlt haben, außer theoretiſchem Wiſſen noch mancherlei, oft ſchwer zu erwerbende, praktiſche Kenntniſſe von ihnen verlangt werden, und ihre äußere Stel⸗ lung in der bürgerlichen Geſellſchaft einem ſich fühlenden jungen Manne noch we⸗ nig Aufmunterung gegeben hat, ſich dieſem Berufe zu widmen. Da die Forderun⸗ gen an einen Reallehrer dieſelben ſind, wie an einen Gymnaſiallehrer, ſo iſt es billig, daß er dieſem auch an Rang und Gehalt gleichgeſtellt werde. Iſt dieſes ge⸗ ſchehen, ſo wird man nicht lange mehr um taugliche Lehrer in Verlegenheit bleiben.
Was die Frage betrifft, ob das Syſtem der Klaſſen⸗ oder der Fachlehrer in die Realſchulen einzuführen ſei, ſo werden bei der verſchiedenartigen Richtung mehrerer ihrer Lehrgegenſtände und den hohen Anforderungen an ihren Unterricht, zumal in den oberen Klaſſen, Fachlehrer hier ebenſo nöthig, wie in den Gymnaſien, denen jedoch eine gründliche, allgemeine Bildung um ſo weniger erlaſſen werden darf, als nur dadurch bei dem Auseinandergehen der Hauptlehrgegenſtände in dieſen Schulen die Einheit des Unterrichts feſtgehalten werden kann. Hat man ſich aber auch für Fachlehrer entſchieden, ſo muß doch das Klaſſenſyſtem im Weſentlichen zum Grunde gelegt und aus der Vereinigung beider Syſteme, wie ſie ſich ſchon in den meiſten unſerer Gelehrtenſchulen findet, der größtmögliche Vortheil gezogen werden.
Wo das Bedürfniß einer Bürger⸗ und einer Realſchule in einer und derſel⸗ ben Stadt zuſammenfällt, die pekuniären Mittel es aber nicht zulaſſen, beide An⸗ ſtalten neben einander zu errichten, da können ſie auch ohne allzugroße Nachtheile mit einander vereinigt werden. Die vier unteren Klaſſen der Realſchule treten dann zugleich an die Stelle einer gehobenen Bürgerſchule. Ob in dieſem Falle die Schüler, welche ſich für ein Handwerk beſtimmt haben und daher keine ſtreng wiſſenſchaftliche Bildung ſuchen, von einzelnen Lektionen zu dispenſiren, und dagegen einige beſondere, mehr auf das Praktiſche gerichtete Lehrſtunden für ſie einzurichten ſind, kann nur nach vorliegenden Verhältniſſen entſchieden werden; immer wird je⸗ doch der Eintritt in dieſe vereinigte Bürger⸗ und Realſchule mit dem 10ten Le⸗ bensjahre für alle Schüler nothwendig erfolgen müſſen.
Ueber die Aufbringung der für die Realſchulen nöthigen Geldmittel bleibt zum Schluſſe dieſer allgemeinen und im Drange vielfacher Amtsgeſchäfte entworfe⸗ nen Umriſſe hier nur noch Weniges zuzufügen. Wenn es als Pflicht des Staa⸗ tes angeſehen werden darf, aus allgemeinen Mitteln Gymnaſten zu errichten und zu erhalten, ſo dürfen die ihnen gleichzuſtellenden Realſchulen auf dieſelbe Begün⸗ ſtigung Anſprüche machen.— Dem Staagte ſtehen jedoch für die neuen Anſtalten in der Regel keine ſo reiche Stiftungen und Fonds zu Gebote, wie für jene, und es werden daher die Koſten der Realſchulen, ebenſo wie bei den Bürgerſchulen,


