—— 32—
Der Tanzunterricht wurde, bei der fortdauernden Rränklichkeit des gegenwärtigen Lehrers, im Winter abermals durch einen andern gehörig versehen, und der gestattete nnentgeltliche Zutritt zu den Winterbällen der hiesigen Casinogesellschaft bot den Schülern(jedes Mal 20 Tan- zenden und 20 Nichttanzenden) hinreichende Gelegenheit zur äussern Bildung dar.
Das Zeichnen war für den Lehrer der Anstalt und die theilnehmenden Schüler durch das besonders eingerichtete Zimmer fortdauernd gefördert.
Der Reitunterricht ist dadurch gefördert, dass die bedeckte Reitbahn im Herzogl. Schlosse dahier, deren Gebrauch Se. Durchlancht dem Gym- nasium gnädigst gestattet, einen angemessenen Beleuehtungsapparat hat, wo- durch es möglich ist, auch abendliche Winterstunden zu benutzen.
Das Schwimmen und Baden geschieht in der Lahn, nahe an der Stadt, unter ununterbrochener Aufsicht des Schwimmlehrers, mit einem Nachen und allem Rettungsapparate, den Sommer hindurch täglich, mit Ausschluss des Sonntags, von 4 Uhr Nachmittags bis Abends 3 Uhr, so dass, wenn die Gesetze für Ordnung und Gesundheit nicht geflissentlich übertreten werden, irgend eine Gefahr, soweit menschliche Berechnung reicht, ganz unmöglich ist. Die höchsten Ortes beschlossene gänzliche Erneuerung und Erweiterung der bestandenen Vorrichtungen in dem Flusse und des bedeek- ten Aus- und Ankleide-Locales am Ufer wird schon mit Anfang des bevor- stehenden Sommers ausgeführt sein und neue Förderung bringen.— Auch im Winter ist für das Eislaufen auf den Weihern und der Lahn in ähnlicher Weise für Sicherheit und Bequemlichkeit gesorgt.
Im Schönschreiben unterrichtet die Anstalt nicht melr. Schüler, die keine genägende Fertigkeit haben, sind gehalten, auf eigene Rosten bei einem besonderen Privatlehrer, aber im Locale des Gymnasiums, das Ver- säumte nachzuholen.
Da bei Spaziergängen der Besuch von Wirthshäusern, selbst der erlaubten, nach allen bisherigen Erfahrungen, als durchaus unzuträg- lich sich erwiesen hat, so ist er von Herzogl. Landesregierung gänzlich verboten worden, sowohl in als ausser der Stadt und auf den umliegenden


