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Der Sommer-Cursus beginnt den 4. Mai Vormiltags, und die da- durch entstehende Verkürzung der Osterferien wird den Pfingstferien zur Verlängerung dienen.— Die Aufnah msprüfung derjenigen Schüler, wel- che mit keinen Zengnissen unbedingter Fähigkeit zur Aufnahme von den Her- zoglichen Landes-Pädagogien verschen sind, und aus Privatunterricht oder auswärtigen Anstalten kommen, ist auf den 50. April Vormittags festgesetzt, und es wird zugleich bemerkt, dass die Aufzunehmenden Zeugnisse ihrer bisherigen Lebhrer über Fleiss und Betragen, so wie Geburtsscheine, auf- zuweisen haben.


