Aufsatz 
De vi et usu mathesis ad eruditionem adolescentulorum ac de ratione eius docendae brevis commentatio
Entstehung
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Herzogliche Pädagogien eine fünfte Hauptclasse, die Pädagogien zu Dil- lenburg und Hadamar ausserdem noch eine Nebenrealclasse, und die Stadt Wiesbaden eine besonders bestehende polytechnische Lehranstalt erhalten sollten. Es lässt sich mit Sicherheit erwarten, dass diese Son- derung der verschiedenen Bildungsweisen für beide Theile sehr wohl- thätig wirken wird; namentlich wird die erweiterte Vorbildung der Studirenden auf den Herzoglichen Pädagogien die höhere wissenschaft- liche und sittliche Bildung auf dem Gymnasium erleichtern.

Se. Herzogliche Durchlaucht haben ferner durch das hohe Staats- ministerium im Verordnungsblatte Nr. 1. 1830 folgende höchste Ent- schliessung publiciren lassen:

»Die Verordnungen vom 28. August 1818, 23. Januar 1819 und 16.

» Nov. 1825 haben bisher den Erfolg nicht gehabt, allzufrühes Ver-

»lassen der Schulen und unzeitiges Besuchen der Uniyersität zu

»verhindern. Se. Durchlaucht der Herzog haben daher auf Antrag

»der Landesregierung zu beschliessen geruht, dass alle diejenigen,

»welche den Herzoglichen Staatsdienst suchen wollen, mögen sie

»nun das Gymnasium zu Weilburg oder eine auswärtige Lehranstalt

»besucht, oder sich durch Privatunterricht gebildet haben, bevor

sie die Universität beziehen, Maturitätszeugnisse bei dem Landes-

»gymnasium auszuwirken haben..

»Diese Zeugnisse der genügenden Vorbereitung zum Beginnen des

akademischen Studiums haben der Director und die Lehrer des

»Gymnasiums gemeinschaftlich den Nachsuchenden zu ertheilen,

nachdem entweder dieselben den vorgeschriebenen Gymnasial-

» Lehrcursus zu Weilburg mit Erlangung der erforderlichen Befä-

higung vollendet haben, oder denjenigen, welehe das Landesgym-

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