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Nach Verfügung Herzoglicher Landes⸗Regierung vom 21. Auguſt 1855 ſollen die bisher ab⸗ geſondert erſchienenen Programme der Herzoglichen Schullehrerſeminarien und des Herzoglichen Taubſtummeninſtituts in einer einzigen jährlichen Schulſchrift zuſammengedruckt erſcheinen und den Schulnachrichten wieder eine Abhandlung vorgeſetzt werden. Nach den dort angegebenen Rubriken ſind die unten folgenden Schulnachrichten aufgeſtellt worden. Vergl. das Weitere unten pag. 19.


