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1902 August 30.
„ Cktober 7.
„ Deazbr. 19.
1903 Januar 6.
„„ 16.
„ Februar 2.
„„
1902 März 22.
„ April 6. „ Mai 5. „„ 14. „ Juli 23. „ Oktob. 15. „ Nov. 29.
14.
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Dasselbe überweist nachträglich den Kandidaten des höh. Schulamts Dr. Kirchhoff an das mit der Klinger-Oberrealschule verbundene pädag. Seminar zur Ableistung seines Seminarjahres.
Das Königliche Provinzial-Schulkollegium übersendet ministeriellen Erlaß, wonach dem Direktor die ihm vom Minister des öffentlichen Unterrichts und der schönen Künste der Republik Frankreich unter Beilegung des Titels eines„Officier d'Académie“ verliehene Dekoration anzunehmen und anzulegen erlaubt ist.
Dasselbe ordnet die Einführung der„Regeln f. d. deutsche Recht-
schreibung nebst Wörterverzeichnis 1902“ an.
. Dasselbe überweist den Kandidaten des höh. Schulamts Dr. Kirchhoff
an das mit dem Goethegymnasium verbundene pädag. Seminar zur Ableistung der zweiten Hälfte seines Seminarjahres.
Dasselbe ordnet an, daß die Lehrer in jeder Woche eine Sprechstunde für die Eltern der Schüler zu bestimmen haben und das Verzeichnis der Sprechstunden in jedem Klassenzimmer anzubringen ist. Dasselbe ordnet an, daß die neue Rechtschreibung im amtlichen Verkehr anzuwenden ist.
Dasselbe überweist die Reifeaspiranten Kurt Barth aus Cassel, Hermann Kast aus Frankfurt a. M. und Max Grober aus Vieselbach der Klinger- Oberrealschule zur Ablegung der Reifeprüfung.
Dasselbe überweist den Reifeaspiranten Karl Schiener aus München der Klinger-Oberrealschule zur Ablegung der Reifeprüfung. Dasselbe genehmigt die Einführung der Fibel von Bangert für die 3. Vorschulklasse der Klinger-Oberrealschule.
B. Kuratorium.
Das Kuratorium teilt mit, daß die Herren Prof. Heideprim und Wilde in die 6. Stufe der I. Gehaltsklasse vom 1. X. 02 ab eingewiesen sind. Dasselbe teilt mit, daß das Kgl. Prov.-Schulk. bestimmt hat, daß der Unterricht bis zu den Pfingstferien um 8 Uhr zu beginnen hat. Dasselbe übersendet Bestimmungen über die Gehaltsverhältnisse der Mittelschul- und Zeichenlehrer an höheren Schulen und über die Berechnung der Dienstzeit der akademisch und seminaristisch ge- bildeten Lehrer.
Dasselbe bestimmt, daß das Schulgeld für auswärtige Schüler, die mehr als 20 Km. von Frankfurt entfernt wohnen, Mk. 150 beträgt. Dasselbe übersendet Diplom über Ernennung des Direktors zum Officier d'Académie de France.
Dasselbe übersendet Bestallungsurkunde für Herrn Oberlehrer Schwab. Dasselbe teilt mit, daß das Kgl. Prov.-Schulk. die Verlegung einer Vorschulklasse an die Adlerflychtschule genehmigt hat.


