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stattet. Da trotzdem die Räumlichkeiten für die umfangreiche Sammlung nicht genügten, so wurde der Rest in Glasschränken auf dem angrenzenden Korridor aufgestellt.
8. Für den Zeichenunterricht wurden angeschafft: Behrens, Flachornamente, Abtl. I und II; Meurer, Ornamente italienischer Renaissance; metallisierte Pflanzen.
VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Das Stipendium der Ludwig Ringel-Stiftung war von Ostern bis Michaelis 1890 nicht vergeben; die Zinsen wurden zum Kapital geschlagen. Von Michaelis 1890 bis Ostern 1891 wurde es dem Studiosen der Philologie Ernst Sieper aus Durchsholz bei Lennep zugeteilt.
Von abgehenden Schülern wurden teils für die Lehrer-Witwen-Kasse, teils für Schulzwecke 256 M. dem Direktor überreicht. Davon, sowie aus sonst noch vorhandenen Fonds, wurden ausgegeben: an die Witwenkasse 100 M., für ein Vereinsbild der Vereinigung der Kunstfreunde zu Berlin 20 M., für Bilder als Klassenschmuck 15 M., für Trommeln und Pfeifen und für die Bewegungsspiele 245 M.
Der Bibliothek der Prima wurden von den Brüdern K. und Fr. Möllenhoff Palleskes Leben und Werke Schillers und Lewes' Leben und Werke Goethes geschenkt.
Allen freundlichen Gebern sei hiermit aufrichtiger Dank abgestattet.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
1. Das neue Schuljahr soll Montag den 13. April vormittags beginnen. Die persönliche Anmeldung neuer Schüler nimmt der Direktor Freitag den 10. April von 8 bis 12 Uhr vormittags im Schulgebäude entgegen. Nötigenfalls kann dieselbe auch vorher, etwa schriftlich, erfolgen. Die in jedem Falle auszufüllenden Anmeldezettel können jederzeit beim Schuldiener in Empfang genommen werden. Impfscheine und eventuell Abgangszeug- nisse anderer Schulen sind mit einzuliefern. UÜber Lebensalter und Vorkenntnisse der Auf- zunehmenden gelten die bekannten allgemeinen Bestimmungen. Die Aufnahmeprüfung soll Samstag den 19. April von 8 Uhr an stattfinden.
2. Das jährliche Schulgeld beträgt für VI M. 96, für V 108, IV 120, III 132, II und I 144. Gesuche um Freistellen sind an den Direktor einzureichen, um alsdann durch das Kuratorium entschieden zu werden; Wohnung, Stand und Klassensteuersatz sind dabei anzugeben. Es bestehen an unserer Schule 5 ganze und 25 halbe Freistellen für einheimische und 5 halbe Freistellen für auswärtige Schüler, welche die Anstalt mindestens schon ein Jahr besuchen und gute Zeugnisse erlangt haben, vorausgesetzt, dafs deren Eltern nicht mehr als höchstens 36 M. Klassensteuer zahlen. Aufserdem kann hiesigen Einwohnern, welche mindestens 3 Kinder die hiesigen höheren Lehranstalten besuchen lassen und welche nicht mehr als höchstens 48 M. Klassensteuer zahlen, für das dritte dieser Kinder freies Schulgeld vom Tage des Eintritts in die Hauptschule ab gewährt werden; auch steht den hiesigen Kommunal- und Königlichen Beamten, Elementarlehrern und Pfarrern, sofern sie nicht über 48 M. Klassensteuer zahlen, unter den allgemeinen Bedingungen hinsichtlich der halben Freistellen für ihre Kinder der Unterricht zum halben Schulgeldsatze zu. Trägheit oder tadelnswertes Betragen ziehen den Verlust der Freistelle nach sich.(Vergl. das Freistellen-Reglement vom 17. Juli 1877.)


