Aufsatz 
De coniunctivi et optativi usu Thucydideo / scrisit Adolfus Carolus Lange
Entstehung
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Wird ein Schüler nicht für diejenige Klaſſe, für welche er angemeldet war, ſondern für eine andere Klaſſe reif befunden, ſo iſt, falls er in letztere einzutreten wünſcht, hinſichtlich der Zeitfolge allen denjenigen Anmeldungen, welche von vornherein für dieſe Klaſſe gemacht waren, der Vorrang einzuräumen.

Diejenigen, welche an einem der beiden Gymnaſien in der Aufnahmeprüfung die Reife für eine be⸗ ſtimmte Klaſſe nachgewieſen haben, ſind, falls ſie in derſelben keinen Platz mehr finden, auf den Antrag ihrer Eltern oder Vormünder ohne weitere Prüfung in die entſprechende Klaſſe des anderen Gymnaſiums auf⸗ zunehmen, ſofern in derſelben das zuläſſige Maximum der Schülerzahl noch nicht erreicht iſt.

Das Schulgeld beträgt von Oſtern d. J. an in beiden Gymnaſien für jeden Schüler jährlich 100 M.

Die Vergünſtigung, daß von 3 Brüdern, welche gleichzeitig das Gymnaſium beſuchen, dem jüngſten das Schulgeld erlaſſen werden kann, wird bis auf weiteres auch dann gewährt, wenn die beiden älteren Brüder oder einer derſelben dem anderen Gymnaſium angehört.

Die dem hieſigen Gymnaſium bisher zugewandten Stipendien und Benefizien verbleiben in Zukunft der älteren der beiden Anſtalten.

Die Anmeldung eines Schülers muß ſchriftlich geſchehen und zwar für Oſtern in den beiden erſten Wochen des Monats März, für Michaelis in den beiden erſten Wochen des Monats September. Formulare zu den Anmeldungen verabfolgt der Gymnaſialdiener. Das Anmeldungsſchreiben iſt an den Direktor desjenigen hieſigen Gymnaſiums zu richten, für welches die Anmeldung bewirkt werden ſoll.

Das neue Schuljahr wird im neuen Gymnaſium am Montag den 3. Mai d. J. zu einer noch zu beſtimmenden Srunde, im alten Gymnaſium an demſelben Tage um 3 Uhr nachmittags eröffnet werden.

Caſſel, den 17. März 1886.

Der Königliche Gymnaſial-Direktor Dr. Gideon Bogt.

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