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C. Nachricht über die bevorſtehende Trennung des Gymnaſiums in zwei Anſtalten, über die Aufnahme neuer Schüler und über die Eröffnung des Schuljahres 188687.
Nachdem das zur Aufnahme eines zweiten hieſigen Königlichen Gymnaſiums errichtete Gebäude fertig geſtellt worden iſt, wird dieſe Anſtalt am 1. April d. J. ins Leben treten. Zu derſelben wird zufolge höherer Anordnung das Lycenm Fridericianum mit dem Schluſſe des Winterſemeſters, alſo am 14. k. M., ſeine ſämtlichen Herbſtklaſſen und ſeine Oſter⸗Parallelklaſſen als Grundſtock abgeben, ſodaß das neue Gymnaſium bei der Eröffnung ſeines erſten Schuljahres am 3. Mai d. J. neun Herbſtklaſſen, Sexta bis Ober⸗Prima, und vier Oſterklaſſen, Sexta bis Unter⸗Tertia zählen wird, während das Lyceum fortan auf einem Beſtand von neun Oſterklaſſen mit einer Geſamtfrequenz von 270 Schülern erhalten werden ſoll.
Es werden alſo mit dem Schluſſe des laufenden Schuljahres von den gegenwärtigen Schülern der Geſamtanſtalt in das neue Gymnaſium übergehen:
1) ſämtliche Schüler der Herbſtklaſſen, ſoweit nicht durch die Lehrerkonferenz einzelnen Schülern der
Klaſſen Herbſt⸗Prima bis Herbſt⸗Ober⸗Tertia die Ausſicht auf ein Aufrücken in die nächſthöhere Klaſſe für Michaelis d. J. ſchon jetzt abgeſprochen werden muß und der Übergang in die ent⸗ ſprechende Oſterklaſſe vergönnt werden kann;
2) ſämtliche Schüler, welche jetzt den Oſter⸗Parallelklaſſen VIc, Ve oder IVe angehören, insbeſondere auch diejenigen Schüler der zuletztgenannten Klaſſe, welche im laufenden Semeſter die Reife zur Verſetzung in die Unter⸗Tertia erreichen werden;
3) einzelne Schüler der Oſterklaſſen, welche am Schluſſe des laufenden Semeſters die Reife zur Verſetzung in die nächſthöhere Klaſſe nicht erreicht haben, denen aber durch Beſchluß der Lehrer⸗ konferenz die Möglichkeit vergönnt wird, dieſe Reife durch den Übergang in die entſprechende Herbſtklaſſe bis zu Michaelis d. J. zu erlangen.
Außerdem iſt auch ein Austauſch von Schülern zwiſchen der für das neue Gymnaſium beſtimmten Klaſſengruppe und den dem älteren Gymnaſium verbleibenden urſprünglichen Oſterklaſſen nicht völlig aus⸗ geſchloſſen. Ein Hinüberſetzen eines oder des anderen Schülers der jetzigen Geſamtanſtalt aus der einen der beiden Klaſſengruppen in die andere kann jedoch nur auf beſonderen Antrag der betr. Eltern oder Vormünder und nur bei Beibringung dringender Gründe bewilligt und darf nur inſoweit zugelaſſen werden, daß die Geſamtzahl der Schüler in den beiden verſchiedenen Klaſſengruppen keine erhebliche Veränderung erleidet. Anträge auf einen ſolchen Austauſch müſſen ſpäteſtens bis zum 1. April d. J. bei dem Unterzeichneten ein⸗ gebracht werden.
Was diejenigen Schüler betrifft, welche neu aufzunehmen ſind, ſo iſt es den Eltern oder Vor⸗ mündern derſelben bis auf weiteres freigeſtellt, ſie nach eigener Wahl für das eine oder das andere der beiden Gymnaſien anzumelden. Der bez. Wunſch wird Berückſichtigung finden, ſoweit die für die Schülerfrequenz der einzelnen Klaſſen vorgeſchriebene Maximalzahl dies geſtattet. Als ſolche gilt in dem neuen Gymnaſium 30 Schüler für I und II, 40 für III und IV, 50 für V und VI; in dem alten Gymnaſium 27 Schüler für I, 30 für II und III, 35 für IV, 40 für V und VI.
Können die für eine Klaſſe angemeldeten und in der Aufnahmeprüfung als reif befundenen Schüler nach Maßgabe der vorgedachten Frequenz⸗Beſchränkungen nicht ſämtlich in die betr. Klaſſe aufgenommen werden, ſo werden, ſoweit es erforderlich iſt, diejenigen Meldungen zurückgewieſen werden, welche bei dem betr. Gym⸗ naſial-Direktor der Zeitfolge nach zuletzt eingegangen ſind.


